Haupinhalt
Gesuch um Erteilung einer Bewilligung für Take Away-Betriebe
Die Bestimmungen über den Ladenschluss (Gesetz über den Ladenschluss und die Sonntagsruhe - LSG) gelten für Verkaufsgeschäfte jeder Art. Darunter fallen auch Take Away - Betriebe für den Betriebszweig Verkauf über die Gasse.
Aktionen
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