Haupinhalt
Gesuch: Befreiung Schleppschlauchpflicht
Gesuch zur Befreiung von der Pflicht zur Ausbringung von Gülle mit emissionsmindernden Ausbringverfahren auf Flächen mit einer Hangneigung unter 18 % («Schleppschlauchpflicht).
Hinweise:
- Für jede Fläche oder Teilfläche muss ein eigenes Formular ausgefüllt und eingereicht werden.
- Für die Bearbeitung des Gesuchs wird dem Besuchsteller oder der Gesuchstellerin ein Kostenbeitrag von Fr. 80.- pro Betrieb in Rechnung gestellt.
Informationen
- Datum
- 21. Februar 2024
- Herausgeber/-in
- Amt für Umwelt
- Autor/-in
- Amt für Umwelt
Dokumente
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Gesuch: Befreiung Schleppschlauchpflicht (PDF, 562.24 kB) | Download | 0 | Gesuch: Befreiung Schleppschlauchpflicht |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion | +41 41 875 2430 | ds.gsud@ur.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Amt für Umwelt | +41 41 875 2430 | afu@ur.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Abteilung Umwelt und Klima | +41 41 875 2875 | regula.hodler@ur.ch |