Haupinhalt

Lernfahrten ab dem 1. Januar 2013

L
Wichtige Gesetzesänderung ab dem 1. Januar 2013

Neu dürfen Personen, die nur den Führerausweis auf Probe besitzen, keine Lernfahrten mehr begleiten.

Lernfahrten auf Motorwagen dürfen nur mit einem Begleiter unternommen werden, der das 23. Altersjahr vollendet hat, seit wenigstens drei Jahren den entsprechenden Führerausweis und diesen nicht mehr auf Probe besitzt.
(Art. 15 Abs. 1 SVG)

Informationen

Datum
21. Dezember 2012