Haupinhalt
Zulassung von Fahrzeugen hilfreiche Informationen
Fahrzeugausweise
Fahrzeugausweise werden nur ausgestellt, wenn die folgenden Unterlagen vorliegen:
- bei Neueinlösung - Form 13.20 A - gültiger Versicherungsnachweis (max. 30 Tage alt)
- bei Fahrzeugwechsel oder Wechselschildeinlösung - Form 13.20 A oder annullierter Fahrzeugausweis im Original - gültiger Versicherungsnachweis (max. 30 Tage alt) - eventueller Fahrzeugausweis des bisherigen Fahrzeuges zum Annullieren
- bei Kantonswechsel - Fahrzeugausweis - gültiger Versicherungsnachweis (max. 30 Tage alt) - Wohnsitzbestätigung - Ausländerausweis - Kontrollschild kann am Schalter abgegeben werden
Ersatzfahrzeugausweise
Die Bewilligung für ein Ersatzfahrzeug kann nur erteilt werden, wenn das Fahrzeug, dem die Kontrollschilder zugeteilt sind, infolge Beschädigung, Reparatur oder dergleichen nicht gebrauchsfähig ist. Das Ersatzfahrzeug wird nicht nachgeprüft, wenn seit seiner ersten Inverkehrsetzung weniger als 10 Jahre zurückliegen.
Deponierung der Kontrollschilder
Kontrollschilder können jederzeit ohne Schilderrahmen und in gereinigtem Zustand hinterlegt werden. Die Verkehrssteuer wird Ihnen ab dem nächsten Tag gutgeschrieben.
Wiedereinösung des Fahrzeuges
Die Kontrollschilder werden nur gegen einen gültigen elektronischen Versicherungsnachweis (max. 30 Tage alt) am Schalter abgegeben. Beachten Sie, dass Kontrollschilder nur 1 Jahr für den Halter reserviert werden.
Ausweisänderung
Tatsachen, die eine Änderung im Fahrzeug- und/oder Führerausweis bewirken (z.B. Adressänderung, Namensänderung infolge Heirat etc.) sind innert 14 Tagen dem Amt für Strassen- und Schiffsverkehr Uri unter Beilage der entsprechenden Ausweise zu melden.
Informationen
- Datum
- 1. März 2022
Name | Telefon | Kontakt |
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Amt für Strassen- und Schiffsverkehr | +41 41 875 28 00 | assv@ur.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Abteilung Verkehrszulassung | +41 41 875 28 00 | assv@ur.ch |