Jede beabsichtigte Massenentlassung muss dem Amt für Arbeit und Migration möglichst frühzeitig gemeldet werden. Spätestens aber zum Zeitpunkt, in dem die Kündigungen ausgesprochen werden.
Bitte beachten Sie: Unterlassen Sie die Meldung einer Massenentlassung an das Amt für Arbeit und Migration, sind die Kündigungen möglicherweise nicht wirksam. Eine frühe Kontaktaufnahme ist sinnvoll. Bei Umstrukturierungen und Betriebsschliessungen kann Sie die öffentliche Arbeitsvermittlung unterstützen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt für Betriebe.