Haupinhalt

Kindergartenobligatorium

Auf den 1. August 2016 wurde der Besuch von einem Jahr Kindergarten im Kanton Uri obligatorisch. Weiter müssen ab diesem Datum die Gemeinden allen Kindern den Besuch von zwei Jahren Kindergarten ermöglichen.

Die entsprechenden Rechtserlasse sind im Rechtsbuch aufgeschaltet. Sie finden hier die rechtlichen Grundlagen zum Kindergartenobligatorium.

Informationen

Datum
27. März 2019

Dokumente

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Auszug aus dem Amtsblatt (PDF, 52.27 kB) Download 0 Auszug aus dem Amtsblatt
Merkblatt Kindergartenobligatorium (PDF, 114.11 kB) Download 1 Merkblatt Kindergartenobligatorium
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