Haupinhalt
Kindergartenobligatorium
Auf den 1. August 2016 wurde der Besuch von einem Jahr Kindergarten im Kanton Uri obligatorisch. Weiter müssen ab diesem Datum die Gemeinden allen Kindern den Besuch von zwei Jahren Kindergarten ermöglichen.
Die entsprechenden Rechtserlasse sind im Rechtsbuch aufgeschaltet. Sie finden hier die rechtlichen Grundlagen zum Kindergartenobligatorium.
Informationen
- Datum
- 27. März 2019
Dokumente
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Auszug aus dem Amtsblatt (PDF, 52.27 kB) | Download | 0 | Auszug aus dem Amtsblatt |
Merkblatt Kindergartenobligatorium (PDF, 114.11 kB) | Download | 1 | Merkblatt Kindergartenobligatorium |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Amt für Volksschulen | +41 41 875 2055 | david.zurfluh@ur.ch |