Haupinhalt
Steuerbezug und -erlass
Allgemeiner Steuerbezug der Kantons - und Gemeindesteuer 2024
Gemäss dem Gesetz über die direkten Steuern im Kanton Uri (StG; RB 3.2211) werden die Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern 2025 am 1. Oktober 2025 zur Zahlung fällig. Diese Steuern sind bis 31. Oktober zu bezahlen. Nach dem 1. Oktober gestellte Steuerrechnungen sind innert 30 Tagen zu bezahlen.
Für das Kalenderjahr 2025 hat der Regierungsrat den Ausgleichszins und den Vergütungszins auf 0.5 Prozent (Vorjahr 1.0 Prozent) und den Verzugszins auf 4.0 Prozent (Vorjahr 4.5 Prozent) festgelegt. Vor dem 31. Oktober bezahlte Steuern werden ab dem Zahlungstag bis 31. Oktober mit dem Ausgleichszins verzinst. Auf zuviel bezahlten Steuern 2025 wird ab 1. November bis zur Rückzahlung ebenfalls der Ausgleichzins gewährt. Auf zuwenig bezahlten Steuern ist der Ausgleichszins ab 1. November geschuldet. Auf dem verspätet bezahlten Steuerbetrag gemäss Schlussrechnung ist der Verzugszins geschuldet.
Steuerbezug
Steuererlass
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