Haupinhalt
Eidgenössische und kantonale Abstimmung
Informationen
- Datum
- 17. Mai 2009
Eidgenössische Vorlagen
Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands; Übernahme der Verordnung über biometrische Pässe und Reisedokumente
- Beschreibung
- Weltweit führen immer mehr Staaten biometrische Pässe mit elektronisch gespeicherten Daten ein, sogenannte E-Pässe. Um die Reisefreiheit von Schweizerinnen und Schweizern auch in Zukunft zu gewährleisten und den hohen Sicherheitsstandard des Schweizer Passes zu halten, haben Bundesrat und Parlament beschlossen, den E-Pass auch in der Schweiz defi nitiv einzuführen. Damit werden die für Schengen-Staaten verbindlichen Normen auch in Schweizer Pässen umgesetzt.
Gegen den Bundesbeschluss wurde das Referendum ergriffen. - Formulierung
- Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 13. Juni 2008 über die Genehmigung und Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft betreffend die Übernahme der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 über biometrische Pässe und Reisedokumente (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) annehmen?
Vorlagen
Vorlage
4'980
5'139
- Leer
- 195
- Ungültig
- 93
- Stimmberechtigte
- 25'925
- Stimmbeteiligung
- 10'407
- Ebene
- Bund
- Art
- Obligatorisches Referendum
Name | |||
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Gegenentwurf zur zurückgezogenen Volksinitiative "Ja zur Komplementärmedizin"
- Beschreibung
- Das Parlament hat einen Verfassungsartikel als Gegenentwurf zur Volksinitiative «Ja zur Komplementärmedizin» ausgearbeitet. Der neue Artikel verlangt, dass Bund und Kantone im Rahmen ihrer Zuständigkeiten die Komplementärmedizin berücksichtigen. Nachdem die Volksinitiative zurückgezogen worden ist, stimmen Volk und Stände über den Gegenentwurf ab.
- Formulierung
- Wollen Sie den Verfassungsartikel «Zukunft mit Komplementärmedizin» annehmen? (Gegenentwurf zur zurückgezogenen Volksinitiative «Ja zur Komplementärmedizin»)
Vorlagen
Vorlage
5'953
4'219
- Leer
- 183
- Ungültig
- 91
- Stimmberechtigte
- 25'925
- Stimmbeteiligung
- 10'446
- Ebene
- Bund
- Art
- Antrag
Name | |||
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Kantonale Vorlagen
Änderung des Gesundheitsgesetzes
Vorlagen
Vorlage
4'887
5'341
- Leer
- 141
- Ungültig
- 93
- Stimmberechtigte
- 25'617
- Stimmbeteiligung
- 10'462
- Ebene
- Kanton
- Art
- Behördenreferendum
Name | |||
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Amtsblatt Nr. 15 (PDF, 484.08 kB) | Download | 1 | Amtsblatt Nr. 15 |
Volksinitiative "Aktives Stimm- und Wahlrecht 16"
- Ergebnis
- Die Initiative wurde abgelehnt.
- Beschreibung
- Die Volksinitiative «Aktives Stimm- und Wahlrecht 16» verlangt die Herabsetzung
des aktiven Stimm- und Wahlrechtsalters auf 16 Jahre. Für das passive Wahlrecht,
also für das Recht, sich wählen zu lassen, soll jedoch nach wie vor das Stimmrechtsalter
18 gelten.
Bisher hat erst ein Kanton (Glarus) das Stimmrechtsalter 16 eingeführt. Nach dem
Entscheid der Glarner Landsgemeinde vom Mai 2007 wurden jedoch in verschiedenen
Kantonen Vorstösse für ein Stimmrechtsalter 16 eingereicht. Einzelne dieser
Vorstösse sind noch hängig.
Regierungsrat und Landrat sind nach Abwägung der Vor- und Nachteile zum
Schluss gekommen, dass eine Senkung des Stimmrechtsalters auf 16 Jahre eine
sinnvolle Massnahme darstellt. Die Bevölkerung wird immer älter. Die demografische
Entwicklung verändert die Zusammensetzung des Stimmvolkes. Das spricht
für eine Senkung des Stimmrechtsalters. Den 16- und 17-Jährigen ist die Teilnahme
am politischen Prozess zuzutrauen. Das Stimmrechtsalter 16 kann in Uri – unabhängig
von den Entscheiden auf Bundesebene – eingeführt werden. Der Kanton
Uri kann ein positives Signal für die Jugend setzen.
Der Landrat hat mit 29:29 Stimmen und dem Stichentscheid der Landratspräsidentin
beschlossen, den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern die Volksinitiative
zur Annahme zu empfehlen.
Regierungsrat und Landrat empfehlen den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern,
die Initiative anzunehmen.
Vorlagen
Vorlage
2'105
8'346
- Leer
- 29
- Ungültig
- 84
- Stimmberechtigte
- 25'617
- Stimmbeteiligung
- 10'564
- Ebene
- Kanton
- Art
- Initiative
Name | |||
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Amtsblatt Nr. 15 (PDF, 484.08 kB) | Download | 1 | Amtsblatt Nr. 15 |
Änderung der Verordnung über die Berufs- und Weiterbildung
- Beschreibung
- Lernende mit Lehrort im Kanton Uri, die eine Berufsfachschule ausserhalb des
Kantons Uri besuchen, erhalten heute einen Beitrag an die Reisekosten. Dabei wird
jener Teil der Kosten vergütet, der mehr als 750 Franken beträgt. Am 3. September
2008 beschloss der Landrat mit 33:24 Stimmen, diese Beiträge an Reisekosten
abzuschaffen. Weil dagegen das Referendum zustande kam, gelangt die Streichung
von Artikel 32 der Verordnung über die Berufs- und Weiterbildung zur Abstimmung.
Die JUSO Uri begründet ihr Referendum damit, dass die rund 40 Prozent der Lernenden,
die die Berufsfachschule ausserhalb des Kantons besuchen müssen,
durch Verpflegung und Reise höhere Kosten zu tragen hätten als die Kolleginnen
und Kollegen, die die Berufsfachschule innerhalb von Uri besuchen könnten. Die
Beiträge dürften deshalb nicht gestrichen werden. Zudem würden die Beiträge an
die Reisekosten den Lehrstandort Uri stärken, da die Lehrbetriebe oder die Lernenden
nicht die vollen Reisekosten zu tragen hätten. Weiter wird argumentiert,
dass der Landrat zwar Ideen für Ersatzmassnahmen angedeutet hätte, aber konkret
keine solchen beschlossen worden wären.
Regierungsrat und Landrat empfehlen Ihnen, der Streichung von Artikel 32 der Verordnung
über die Berufs- und Weiterbildung zuzustimmen. Weshalb?
Beiträge an Reisekosten erhalten nur Lernende mit einem gültigen Lehrvertrag im
Kanton Uri, die eine Berufsfachschule ausserhalb des Kantons besuchen. Ihre
gleichaltrigen Kolleginnen und Kollegen, die ausserkantonal eine Handelsmittelschule,
eine Fachmittelschule oder ein Gymnasium besuchen, erhalten keine Beiträge
an die Reisekosten. Die Beiträge an die Reisekosten sind somit eine Ungleichbehandlung
zwischen Gleichaltrigen, die sich in Ausbildung befinden.
Die Beiträge an die Reisekosten berücksichtigen zudem weder die finanzielle Lage
der Lernenden noch jene der Eltern. Ob der Lehrlingslohn 5’400 Franken (durchschnittlicher
Lohn im Beruf Florist/Floristin 1. Lehrjahr) oder 16’300 Franken (durchschnittlicher
Lohn im Beruf Gipser/Gipserin 3. Lehrjahr) beträgt, ob das Einkommen
der Eltern 50’000 oder 100’000 Franken beträgt, beide Lernenden erhalten
einen entsprechenden Beitrag an die Reisekosten. Beiträge an die Reisekosten
sind deshalb eine undifferenzierte und wenig zielgerichtete Massnahme.
Aus diesen Gründen kennen nur noch vereinzelte Kantone wie beispielsweise Glarus
mit einem Selbstbehalt von 1’000 Franken Beiträge an die Reisekosten von
494 Administrativer Teil
Lernenden. Aus ähnlichen Überlegungen, wie vorgängig dargelegt, hat der Kanton
Zug die Beiträge im Jahre 2005 abgeschafft.
Die finanziellen Mittel werden gerechter und gezielter über Stipendien eingesetzt.
Der Kanton Uri verfügt über ein gut ausgebautes Stipendienwesen. Trotzdem erhalten
heute, weil der Lehrlingslohn bei der Berechnung voll angerechnet wird, nur
wenig Lernende ein Stipendium. Der Regierungsrat hat beschlossen, im Falle, dass
die Beiträge an die Reisekosten gestrichen werden, beim Lehrlingslohn einen Freibetrag
von 2’000 Franken einzuführen. Der Lehrlingslohn würde somit bei der Berechnung
der Stipendien zukünftig nicht mehr voll angerechnet. Durch diese Massnahme
kann die Situation vor allem von Lernenden mit tiefem Lehrlingslohn gezielt
verbessert werden.
Regierungsrat und Landrat empfehlen den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern,
die Änderung der Verordnung über die Berufs- und Weiterbildung (Streichung der
Beiträge an die Reisekosten für den Besuch ausserkantonaler Berufsfachschulen)
anzunehmen.
Vorlagen
Vorlage
4'962
4'869
- Leer
- 310
- Ungültig
- 93
- Stimmberechtigte
- 25'617
- Stimmbeteiligung
- 10'234
- Ebene
- Kanton
- Art
- Antrag
Name | |||
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Abstimmungszahlen (PDF, 33.01 kB) | Download | 0 | Abstimmungszahlen |
Amtsblatt Nr. 15 (PDF, 484.08 kB) | Download | 1 | Amtsblatt Nr. 15 |