Haupinhalt
Kantonale Abstimmung
Informationen
- Datum
- 28. September 2008
Kantonale Vorlagen
Abstimmung über die Tarifordnung der Abwasser Uri
- Ebene
- Kanton
- Art
- Obligatorisches Referendum
Gesetz über die Familienzulagen (FZG)
- Beschreibung
- Am 26. November 2006 haben die Schweizer Stimmberechtigten dem Bundesgesetz
über die Familienzulagen zugestimmt. Dieses regelt die Grundsätze für eine
gesamtschweizerische Harmonisierung der Familienzulagenansprüche. Es tritt am
1. Januar 2009 in Kraft.
Die Umsetzung des Bundesrechts wurde im Kanton Uri rasch an die Hand genommen:
Mit der Änderung der kantonalen Familienzulagenverordnung vom 26. September
2007 wurden die Kinderzulagen bereits auf den 1. Januar 2008 von 190 auf
200 Franken erhöht und eine Ausbildungszulage von 250 Franken eingeführt.
Zu regeln blieben jedoch noch Arten und Finanzierung der Familienzulagen, die
Organisation sowie die Aufsicht der im Kanton tätigen Familienausgleichskassen.
Insoweit ergänzt das vorliegende, total revidierte Familienzulagengesetz die weitmaschigen
Regelungen im Bundesgesetz.
Das Urner Familienzulagengesetz enthält folgende Schwerpunkte:
n Die Kinder- und Ausbildungszulagen entsprechen den bundesrechtlichen Ansätzen.
Sie betragen zurzeit monatlich 200 Franken für Kinder bis zum vollendeten
16. Altersjahr und 250 Franken für Jugendliche in Ausbildung von 16 bis 25 Jahren.
Der Landrat kann allerdings höhere Zulagen in einer Verordnung vorsehen.
n Die Geburtszulage von 1 000 Franken pro geborenem Kind wird beibehalten.
Sie wird künftig auf das Fünffache einer Kinderzulage festgelegt.
n Neu können Adoptionszulagen in gleicher Höhe (1 000 Franken pro adoptiertem
Kind) ausgerichtet werden.
n Selbstständigerwerbende können keine Zulagen mehr beanspruchen.
n Die bestehenden, volkswirtschaftlich unerwünschten Wettbewerbsverzerrungen
durch unterschiedliche Beträge sollen mit einem Lastenausgleich unter den
im Kanton tätigen Familienausgleichskassen g emildert werden.
Der Landrat hat die Vorlage mit 49:2 Stimmen bei vier Enthaltungen zuhanden der
Volksabstimmung verabschiedet.
Vorlagen
Vorlage
6'790
1'990
- Leer
- 198
- Ungültig
- 116
- Stimmberechtigte
- 25'449
- Stimmbeteiligung
- 9094
- Ebene
- Kanton
- Art
- Obligatorisches Referendum
Name | |||
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Resultate (PDF, 12.27 kB) | Download | 1 | Resultate |
Änderung des Gesetzes über die direkten Steuern im Kanton Uri (StG)
- Beschreibung
- Die Einwohnerinnen und Einwohner von Uri bezahlen in Zukunft unabhängig von
Einkommenshöhe und Zivilstand deutlich weniger Steuern. Besonders entlastet
werden Familien mit Kindern bzw. Personen in bescheidenen finanziellen Verhältnissen.
Auch bei der Vermögenssteuer sinkt die Steuerbelastung deutlich, und zwar unabhängig
von der Höhe des steuerbaren Vermögens.
Die vorliegende Teilrevision sieht auf Kantons- und Gemeindeebene bei sämtlichen
Steuerarten lineare Tarife vor. Bei der Einkommens- und Vermögenssteuer werden
die linearen Steuersätze mit hohen Steuerfreibeträgen kombiniert.
Das Ertragsverhältnis zwischen Kanton und Einwohnergemeinden ist in Zukunft
bei allen Steuerarten in etwa ausgeglichen, was bei den Einwohnergemeinden insgesamt
zu mehr Steuererträgen führt.
Die Kopfsteuer wird von 30 auf 70 Franken erhöht. Zugunsten der Landeskirchen
wird neu eine Kopfsteuer von 30 Franken erhoben.
Die Gemeinden erhalten die gesetzliche Grundlage, um den Quellensteuerertrag
aus Grossbaustellen aufzuteilen.
Der Ertragsausfall beträgt für den Kanton 27 Millionen Franken. Die steuerliche Entlastung
ist aus heutiger Sicht ohne Leistungsabbau verkraftbar.
Der Kanton Uri wird aus steuerlicher Sicht im Vergleich zu den anderen Zentralschweizer
Kantonen attraktiver. Dies wird sich positiv auf die Wohnort- und Standortwahl
und somit künftig auf das Steueraufkommen im Kanton Uri auswirken.
Mit der vorliegenden Revision will der Regierungsrat vor allem die Steuerbelastung
jener der übrigen Zentralschweiz anpassen und das Steuersystem über die Einführung
des linearen Tarifs vereinfachen.
Der Landrat hat die Vorlage mit 45:8 Stimmen bei einer Enthaltung zuhanden der
Volksabstimmung verabschiedet.
Vorlagen
Vorlage
6'730
2'097
- Leer
- 176
- Ungültig
- 115
- Stimmberechtigte
- 25'449
- Stimmbeteiligung
- 9118
- Ebene
- Kanton
- Art
- Obligatorisches Referendum