Haupinhalt
Kantonale Abstimmung
Informationen
- Datum
- 25. November 2007
Kantonale Vorlagen
Gesetz über die Umsetzung der NFA im Kanton Uri
- Beschreibung
- NFA
Die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen dem
Bund und den Kantonen (NFA) bedeutet einen wichtigen Schritt in die Zukunft
unseres Landes. Der heute geltende Finanzausgleich zwischen dem Bund und
den Kantonen hat im Laufe der Zeit an Transparenz eingebüsst und vermag den
heutigen Ansprüchen nicht mehr gerecht zu werden. Eine wirksame Steuerung ist
nicht mehr möglich, der Handlungsspielraum der Kantone ist unverhältnismässig
klein und die Ausgleichswirkung zu gering.
Mit der Zustimmung zu diesem gemeinsamen Reformprojekt von Bund und Kantonen
(NFA) haben Volk und Stände am 28. November 2004 klar zum Ausdruck
gebracht, dass sie unser Land fi t für die Zukunft machen wollen. Das eidgenössische
Parlament hat die 3. NFA-Vorlage in der Sommersession 2007 verabschiedet.
Damit ist die parlamentarische Phase auf Bundesebene abgeschlossen und
die NFA wird am 1. Januar 2008 in Kraft treten.
Durch die neue Aufgabenteilung und die Ablösung des heutigen komplizierten Finanzausgleichs
wird ein höherer Ausgleich zwischen den wirtschaftlich stärkeren
und schwächeren Kantonen geschaffen. Dadurch und durch mehr zweckfreie
Bundesmittel profi tiert der Kanton Uri erheblich.
Die so genannte Globalbilanz berechnet, wie sich die neuen Lösungen nach Einführung
der NFA auf die einzelnen Kantone auswirken. Verglichen mit der Basis
2003/04 würde sich für den Kanton Uri eine Nettoentlastung von zirka 45,7 Mio.
Franken pro Jahr (Quelle: EFV, 9. Juli 2007) ergeben. Durch den Rückgang der
Finanzkraft in den letzten Jahren resultieren für den Kanton Uri bereits jetzt höhere
Bundesanteile aus dem bestehenden Finanzausgleich des Bundes als in den Jahren
2003/04 (Basis der Globalbilanz). Dies bedeutet, dass der Kanton Uri im Jahr
2008 gegenüber dem Jahr 2007 einen deutlich kleineren zusätzlichen Betrag
als die erwähnten 45,7 Mio. Franken erhalten wird, nämlich ungefähr 28 Mio. Franken.
NFAUR
Die Umsetzung der NFA im Kanton Uri (NFAUR) bedingt auch zahlreiche und gewichtige
Anpassungen in der kantonalen Gesetzgebung. Dies ist ein wichtiger Teil
der vorliegenden Abstimmungsvorlage. Grössere Änderungen ergeben sich beispielsweise
bei der Nationalstrasse sowie im Bildungs- und Sozialbereich. Ein
zweiter Teil dieser Abstimmungsvorlage umfasst die Neugestaltung des Finanz-ausgleichs innerhalb des Kantons Uri. Auch dieser rein urnerische Teil ist ausserordentlich
wichtig für die Zukunft unseres Kantons.
Das Modell der NFAUR beruht, wie jenes der NFA, im Wesentlichen auf vier Pfeilern,
die in ihren fi nanziellen Auswirkungen von einer Globalbilanz ergänzt werden.
Es sind dies:
- Aufgabenentfl echtung,
- Zusammenarbeitsformen zwischen Kanton und Gemeinden,
- interkommunale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich,
- Finanzausgleich, bestehend aus Ressourcen- und Lastenausgleich.
Belastungen und Entlastungen, die durch den Systemwechsel entstehen,
sollen sich für den Kanton und für die Gemeinden insgesamt ausgleichen. Für die
einzelnen Gemeinden gibt es allerdings Veränderungen. Mit den Ergebnissen aus
den vorgenannten Pfeilern wurde die Globalbilanz NFAUR 2007 erstellt. Sie zeigt
den Saldo der fi nanziellen Belastungen und Entlastungen für den Kanton und die
Gemeinden.
Vom Grundsatz der Haushaltneutralität wurde zu Gunsten der Gemeinden abgewichen.
Die Vorlage sieht nun eine gesamthafte Entlastung der Gemeinden in der
Höhe von rund 2,85 Mio. Franken vor (Entlastung aus NFAUR sowie Mitbeteiligung
des Kantons am Steuerausfall der Gemeinden aus der Steuerrevision 2006).
Das heutige Finanzausgleichssystem trägt dem Gebot, mit öffentlichen Mitteln
wirtschaftlich umzugehen, nicht in genügendem Mass Rechnung. Das gilt namentlich
für die Kantonsbeiträge, die sich an den Ausgaben der Gemeinden orientieren
und für die Zuschlagsbeiträge, die von der gemeindlichen Steuerkraft abhängig
sind. Im Weiteren ist der heutige Finanzausgleich einzig auf die Finanzschwäche
der Gemeinden ausgerichtet. Auf die Situation des Kantons nimmt er kaum Rücksicht.
Ein weiterer Mangel des heutigen Systems liegt darin, dass es politisch kaum
steuerbar ist und durch die Vermischung verschiedener Subventionsgründe an
Transparenz verliert.
Die Hauptvorteile der neuen Vorlage liegen in der Stärkung der Eigenverantwortung
der Gemeinden, einer Aufgabenzuteilung, die eine effektive und effi ziente
Leistungserbringung ermöglicht, sowie in der Steuerbarkeit und Transparenz des
neuen Finanz- und Lastenausgleichs.
Die Vorlage zur NFAUR ist in enger Zusammenarbeit mit den Urner Gemeinden
entstanden. Nach der Durchführung des Vernehmlassungsverfahrens hat der
Regierungsrat dem Landrat am 5. Juni 2007 den Bericht und Antrag mit den
geplanten Gesetzes- und Verordnungsänderungen vorgelegt. Die Anpassungen
auf Reglementsstufe behandelt der Regierungsrat im Verlauf des 4. Quartals
2007.Der Landrat hat dem Gesetz über die Umsetzung der NFA im Kanton Uri mit 57:0
Stimmen zugestimmt. Regierungsrat und Landrat empfehlen den Stimmbürgerinnen
und Stimmbürgern, das Gesetz anzunehmen.
Vorlagen
Vorlage
4'840
1'212
- Leer
- 134
- Ungültig
- 36
- Stimmberechtigte
- 25'418
- Stimmbeteiligung
- 6222
- Ebene
- Kanton
- Art
- Obligatorisches Referendum
Tourismusgesetz
- Beschreibung
- Das Gesetz fördert die nachhaltige Entwicklung des Tourismus im Kanton Uri. Der
Regierungsrat will damit die wirtschaftliche Zukunft des Kantons stärken, die Qualität
der touristischen Leistungen fördern und die Zusammenarbeit der Beteiligten
im Tourismus weiter verbessern. Der Urner Tourismus braucht diese Förderung,
um im Konkurrenzkampf bestehen zu können, um die vorhandenen Potenziale
wirksam auszuschöpfen und jene Kantonsteile, welche praktisch nur im Tourismusbereich
wachsen können, zu fördern.
Das Tourismusgesetz
■ sieht eine Tourismusförderungsabgabe für alle selbstständig erwerbenden natürlichen
Personen und juristischen Personen mit Betriebsstätten im Kanton Uri,
die aus dem Tourismus direkten oder indirekten Nutzen ziehen, vor;
■ verpfl ichtet den Kanton zu Beiträgen aus allgemeinen Staatsmitteln zu Gunsten
der Tourismusförderung;
■ stellt zusätzliche Mittel zu Gunsten der Tourismusförderung bereit. Diese zusätzlichen
Mittel kommen Organisationen, Veranstaltungen und Massnahmen
zugute, die der Entwicklung und Förderung der Kooperation, der Innovation und
der Ausbildung im Tourismusbereich dienen;
■ ermöglicht die Schaffung bzw. Festigung geeigneter Organisationsstrukturen im
Sinne der partnerschaftlich ausgerichteten Kooperation von Staat und Wirtschaft;
■ stellt die heutige Erhebung und Verwendung der Kurtaxen durch die Gemeinden
auf eine kantonale Grundlage.
Einzelbetriebliche Projekte und Infrastrukturen werden nicht über das Tourismusgesetz
fi nanziert.
Das neue kantonale Tourismusgesetz ist notwendig, weil
■ es konkurrenzfähige Rahmenbedingungen für den Urner Tourismus schafft;
■ damit entscheidende Wettbewerbsnachteile für den Urner Tourismus beseitigt
werden;
■ es im öffentlichen Interesse liegt;
■ damit regionalpolitische Interessen verfolgt und unerwünschte regionale Ungleichheiten
abgebaut werden können;
■ damit Rahmenbedingungen geschaffen werden, die sich am längerfristigen Gemeinwohl
orientieren.
Der Tourismus ist auf eine mittelfristig gesicherte, verbindliche Finanzierung angewiesen,
um die Aufgaben planen und erfolgreich umsetzen zu können.
Das Tourismusgesetz wird von den touristischen Leistungsträgern auf breiter Front
mitgetragen und mit Engagement unterstützt.
Der Landrat hat dem Tourismusgesetz mit 57:0 Stimmen zugestimmt. Regierungsrat
und Landrat empfehlen den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, das Gesetz
anzunehmen.
Vorlagen
Vorlage
3'026
3'155
- Leer
- 79
- Ungültig
- 34
- Stimmberechtigte
- 25'418
- Stimmbeteiligung
- 6294
- Ebene
- Kanton
- Art
- Obligatorisches Referendum
Änderung des Gesetzes über den Schutz von Personendaten
- Beschreibung
- In der Volksabstimmung vom 5. Juni 2005 haben die Schweizer Stimmbürgerinnen
und Stimmbürger den bilateralen Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft
(EU) über die Assoziierung mit Schengen/Dublin zugestimmt. Diese bilateralen
Abkommen verlangen unter anderem einen erhöhten Datenschutzstandard.
Das kantonale Datenschutzgesetz muss dementsprechend angepasst werden.
Verlangt wird unter anderem, dass eine Datenschutzkontrollstelle eingeführt wird,
die wirksam Datenschutzverletzungen untersuchen und dagegen vorgehen kann.
Vor diesem Hintergrund baut der Änderungserlass die Stellung der beauftragten
Person für Datenschutz sowie deren Aufgaben und Befugnisse aus. Namentlich
soll diese Person inskünftig nicht bloss Empfehlungen abgeben, wenn sie Datenschutzverletzungen
entdeckt. Vielmehr soll sie Rechtsmittel ergreifen können, sofern
die betroffene Behörde den Empfehlungen nicht Rechnung trägt.
Ebenfalls mit Blick auf die Anforderungen des internationalen Rechts werden besonders
schützenswerte Personendaten defi niert und beim Abrufverfahren besonders
geschützt. Die Voraussetzungen, um Daten im Ausland bekannt zu machen,
werden den Forderungen der bilateralen Abkommen angepasst. Und schliesslich
übernimmt der Entwurf den Auftrag aus den bilateralen Abkommen, Datenschutzverletzungen
wirksamen Sanktionen zu unterstellen.
Der Landrat hat der Änderung des Datenschutzgesetzes mit 56:2 Stimmen zugestimmt.
Regierungsrat und Landrat empfehlen den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern,
die Änderung des Datenschutzgesetzes anzunehmen.
Vorlagen
Vorlage
4'380
1'569
- Leer
- 204
- Ungültig
- 35
- Stimmberechtigte
- 25'418
- Stimmbeteiligung
- 6188
- Ebene
- Kanton
- Art
- Obligatorisches Referendum
Änderung des Gesetzes über die obligatorische Gebäudeversicherung
- Beschreibung
- Die Erfahrung mit zahlreichen Fällen von unterversicherten Gebäuden, welche
1987 dem grossen Unwetter im Kanton Uri zum Opfer fi elen, hatte zur Folge, dass
im Jahre 1993 – zum fi nanziellen Schutz der Gebäudeeigentümer – eine obligatorische
Gebäudeversicherung eingeführt wurde. Diese Pfl icht zur wertrichtigen Versicherung
hat sich bei den Unwetterereignissen 1997 und 2005 grundsätzlich bewährt.
Die Praxisanwendung jedoch zeigt einige Gesetzeslücken, Unsicherheiten
und Mängel, welche mit der heute zur Abstimmung stehenden Änderung des Gebäudeversicherungsgesetzes
behoben werden sollen.
Der Landrat hat der Änderung mit 53:5 Stimmen zugestimmt. Regierungsrat und
Landrat empfehlen den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, die Änderung des
Gebäudeversicherungsgesetzes anzunehmen.
Vorlagen
Vorlage
4'149
1'791
- Leer
- 216
- Ungültig
- 34
- Stimmberechtigte
- 25'418
- Stimmbeteiligung
- 6190
- Ebene
- Kanton
- Art
- Obligatorisches Referendum