Haupinhalt

Eidgenössische Abstimmung

Informationen

Datum
27. November 2005

Eidgenössische Vorlagen

Volksinitiative "für Lebensmittel aus gentechnikfreier Landwirtschaft"

Angenommen
Beschreibung
Seit Anfang 2004 ist das neue Gentechnikgesetz in Kraft, das
Mensch, Tier und Umwelt vor negativen Auswirkungen der
Gentechnologie schützt. Es verbietet zum einen das Halten
von gentechnisch veränderten Tieren in der Landwirtschaft.
Zum andern schreibt es für die Zulassung von gentechnisch
veränderten Pflanzen ein umfassendes Prüfverfahren vor.
Die Volksinitiative «für Lebensmittel aus gentechnikfreier
Landwirtschaft» wurde von einem Komitee lanciert, dem das
Gentechnikgesetz zu wenig weit geht. Es verlangt, dass
während fünf Jahren in der Schweizer Landwirtschaft keine
Pflanzen angebaut und keine Tiere gehalten werden dürfen,
die gentechnisch verändert sind. Von dieser Denkpause
erhofft es sich unter anderem einen Imagegewinn für die
Landwirtschaft.
Eine Annahme der Initiative würde die landwirtschaftliche
Praxis kaum beeinflussen. Gentechnisch veränderte Tiere
sind bereits heute verboten. Gentechnisch veränderte Pflanzen
können erst nach einem Prüfverfahren angebaut werden.
Ein solches Verfahren wurde bislang nicht beantragt (Stand
September 2005) und es wäre so aufwändig, dass es ähnlich
lange dauern würde wie das fünfjährige Verbot, das die
Initiative fordert.
Der Bundesrat und das Parlament – der Nationalrat nur
knapp – lehnen die Initiative ab. Das Gentechnikgesetz bietet
den nötigen Schutz für Mensch, Tier und Umwelt. Der Wissenschafts-
und Wirtschaftsstandort Schweiz könnte durch
das Verbot an Ansehen und Attraktivität verlieren.
Formulierung
Wollen Sie die Volksinitiative «für Lebensmittel aus gentechnikfreier Landwirtschaft» annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 59,79 %
5'536
Nein-Stimmen 40,21 %
3'723
Leer
69
Ungültig
56
Stimmberechtigte
25'648
Stimmbeteiligung
9384
Ebene
Bund
Art
Obligatorisches Referendum
Name
Resultate (PDF, 10.55 kB) Download 0 Resultate

Änderung des Bundesgesetzes über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz)

Abgelehnt
Beschreibung
Immer mehr Leute kaufen sonntags in Bahnhof- und Flughafengeschäften
ein. Nach dem geltenden Arbeitsgesetz dürfen
diese Geschäfte jedoch an Sonntagen nur dann Personal
beschäftigen, wenn sie Waren und Dienstleistungen anbieten,
die Reisende benötigen. Diese Regelung halten Bundesrat
und Parlament für zu eng. Sie entspricht nicht mehr den
heutigen Lebensgewohnheiten weiter Teile der Bevölkerung.
Daher soll das Arbeitsgesetz punktuell angepasst werden.
Neu sollen alle Läden in Zentren des öffentlichen Verkehrs,
das heisst in grösseren Bahnhöfen und in Flughäfen, an
Sonntagen Personal beschäftigen dürfen. Dieses Recht soll
unabhängig von Angebot und Verkaufsfläche bestehen.
Gegen die Vorlage haben die Gewerkschaften das Referendum
ergriffen. Sie befürchten, dass das Arbeitsgesetz verschlechtert
und der Sonntag längerfristig zum normalen
Arbeitstag wird.
Bundesrat und Parlament befürworten die Revision. Sie
entspricht den heutigen Bedürfnissen der Konsumentinnen
und Konsumenten, ohne die Bedeutung des Sonntags als
Ruhetag in Frage zu stellen. Überdies trägt sie zur Förderung
des öffentlichen Verkehrs und zur Schaffung von Arbeitsplätzen
bei. Auch der Arbeitnehmerschutz wird angemessen
berücksichtigt.
Formulierung
Wollen Sie die Änderung vom 8. Oktober 2004 des Bundesgesetzes über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz) annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 36,70 %
3'404
Nein-Stimmen 63,30 %
5'871
Leer
65
Ungültig
55
Stimmberechtigte
25'648
Stimmbeteiligung
9395
Ebene
Bund
Art
Obligatorisches Referendum
Name
Resultate (PDF, 10.55 kB) Download 0 Resultate