Haupinhalt
Eidgenössische Abstimmung
Informationen
- Datum
- 2. Juni 2002
Eidgenössische Vorlagen
Volksinitiative "für Mutter und Kind - für den Schutz des ungeborenen Kindes und für die Hilfe an seine Mutter in Not
- Beschreibung
- Die Volksinitiative «für Mutter und Kind – für den
Schutz des ungeborenen Kindes und für die Hilfe an
seine Mutter in Not» will den Schwangerschaftsabbruch
weitgehend verbieten. Dieser wäre nur noch
straflos, wenn eine akute, anders nicht abwendbare
Lebensgefahr für die Mutter besteht. Auch eine
Schwangerschaft als Folge einer Vergewaltigung
dürfte nicht abgebrochen werden. Bundesrat und
Parlament lehnen die Initiative ab, denn sie stellt
gegenüber der geltenden Praxis einen grossen Rückschritt
dar. - Formulierung
- Wollen Sie die Volksinitiative «für Mutter und Kind – für den Schutz ungeborenen die Hilfe an seine Mutter in Not»annehmen?
Vorlagen
Vorlage
2'618
6'143
- Leer
- 133
- Ungültig
- 146
- Stimmberechtigte
- 25'438
- Stimmbeteiligung
- 9040
- Ebene
- Bund
- Art
- Obligatorisches Referendum
Änderung des Schweizerischen Strafgesetzbuches (Schwangerschaftsabbruch)
- Beschreibung
- Das Gesetz sieht die Einführung einer
Fristenregelung vor: Der Schwangerschaftsabbruch
ist straflos, wenn ihn
die Frau in den ersten zwölf Wochen seit
Beginn der letzten Periode schriftlich
verlangt und eine Notlage geltend macht.
Der Arzt oder die Ärztin muss mit der Frau
ein eingehendes Gespräch führen und
sie beraten. Für Schwangere unter 16 Jahren
ist der Besuch einer spezialisierten
Beratungsstelle Pflicht. - Formulierung
- Wollen Sie die Änderung vom 23. März 2001 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (Schwangerschaftsabbruch) annehmen?
Vorlagen
Vorlage
4'458
4'339
- Leer
- 126
- Ungültig
- 145
- Stimmberechtigte
- 25'438
- Stimmbeteiligung
- 9086
- Ebene
- Bund
- Art
- Obligatorisches Referendum