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Amt für das Grundbuch

Grundbuchamt
Das Grundbuch ist ein öffentliches Register über Bestand und Umfang privater Rechte an Grundstücken. Es umfasst das Tagebuch, das Hauptbuch, die Grundstückbeschreibung, die auf der amtlichen Vermessung beruhenden Pläne, die Belege und die Hilfsregister.

Das Grundbuch ist nach Gemeinden angelegt und wird im Kanton Uri in elektronischer Form (EDV-Grundbuch) geführt. Der Kanton Uri bildet einen Grundbuchkreis.

Schiffsregister
Die Schiffe im Kanton Uri sind, entsprechend den Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Schiffsregister, sinngemäss wie Grundstücke im Schiffsregister eintragen zu lassen.

Öffentliche Beurkundung
Das Grundbuchamt des Kantons Uri nimmt selber keine Beurkundungen vor. Hiefür sind die Notarinnen und Notare zuständig. Die unmittelbare Aufsicht über die Urkundspersonen übt die Justizdirektion Uri aus. Sie führt das Verzeichnis der im Kanton Uri tätigen Notarinnen und Notare.
Weitere Hinweise zur Tätigkeit der Urkundspersonen siehe unter www.urilaw.ch

Grundbuchpläne / Mutationspläne
Für die Erstellung von Grundbuchplänen und anderen graphischen Produkten sowie geographische Auswertungen und Datenmodelle ist im Kanton Uri die Lisag, Reussacherstrasse 30, 6460 Altdorf, zuständig. Die Lisag ist eine gemischtwirtschaftliche Aktiengesellschaft mit Sitz in Altdorf.
Weitere Hinweise zur Lisag siehe unter www.lisag.ch

Für die Nachführung des Vermessungswerks (Teilung und Vereinigung von Grundstücken sowie Grenzänderungen) ist der zuständige Nachführungsgeometer zu konsultieren (Acht Grad Ost AG, Reussacherstrasse 28, 6460 Altdorf, geometer@ur.ch).
Weitere Hinweise zur Acht Grad Ost AG siehe unter www.achtgradost.ch

Öffnungszeiten

Montag bis Mittwoch und Freitag: 08.00 - 11.30 / 14.00 - 17.00
Donnerstag: 08.00 - 11.30 / 14.00 - 17.30

Personen

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