Haupinhalt

Finanzkontrolle

Die Finanzkontrolle ist das oberste Fachorgan der Finanzaufsicht. Sie ist fachlich unabhängig und selbständig. Die Finanzkontrolle steht dem Landrat für die Ausübung der Oberaufsicht über die Verwaltung und die Rechtspflege sowie dem Regierungsrat und den Gerichten für die laufende finanzielle Aufsicht zur Verfügung.
Ihrer Aufsichtstätigkeit unterliegen:

  • das Rechnungswesen des Landrats;
  • die kantonale Verwaltung;
  • die Verwaltung der Rechtspflege;
  • die Bezugsbehörden für die Kantonssteuern sowie die direkte Bundessteuer und
  • die öffentlich-rechtlichen Anstalten des Kantons.

Weiter kann der Regierungsrat Organisationen sowie Personen ausserhalb der kantonalen Verwaltung, denen der Kanton eine öffentliche Aufgabe überträgt, Finanzhilfe gewährt, an denen er sich finanziell beteiligt oder über die er Aufsichtsfunktionen wahrzunehmen hat, unter die Finanzaufsicht der Finanzkontrolle stellen.
Mit Ihrer Tätigkeit will die Finanzkontrolle Uri das Vertrauen der Einwohnerinnen und Einwohner sowie der Steuerzahlenden zum Kanton fördern. Die gesetzes- und zweckkonforme Verwendung staatlicher Mittel sowie die Transparenz und Nachvollziehbarkeit stehen im Vordergrund ihrer Arbeit.

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