Haupinhalt
Arbeitsvermittlung
Bitte beachten Sie, dass die Pflicht, sich persönlich intensiv um Arbeit zu bemühen, bereits vor Eintritt der Arbeitslosigkeit besteht. Dies bedeutet für Sie im Speziellen:
• Während der Kündigungsfrist tätigen Sie die Arbeitsbemühungen ab Datum der Kündigung.
• Bei befristeten Arbeitsverhältnissen tätigen Sie Arbeitsbemühungen für die letzten 3 Monate des Anstellungsverhältnisses.
• Bei einer temporären Anstellung suchen Sie ununterbrochen nach Arbeit; zum Zeitpunkt der Anmeldung weisen Sie Arbeitsbemühungen für die letzten 3 Monate vor
In der Regel sind 10 - 12 Arbeitsbemühungen pro Monat zu erbringen. Bitte bewahren Sie die Bewerbungen jeweils auf.
Offene Stellenangebote in der ganzen Schweiz können Sie finden über:
- Internet: https://www.job-room.ch/home/job-seeker
- das Job Desk Terminal im Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum
- Zeitungen der Zentralschweiz / Tages Anzeiger / Stellenanzeiger
Nach der Anmeldung steht Ihnen das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) mit den folgenden Dienstleistungen zur Verfügung:
- Erstinformation über Rechte und Pflichten der Arbeitslosen
- Persönliche Beratung und Vermittlung offener Stellen
- Standortbestimmung und Einarbeitung der individuellen Suchstrategie
- Vermittlung geeigneter Bewerbungstechniken
- Eröffnen eines RAV-Kundenkontos bei arbeit.swiss
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Anmeldung von Praktikumsstellen (PDF, 343.74 kB) | Download | 0 | Anmeldung von Praktikumsstellen |
Zielvereinbarung Berufspraktikum (PDF, 364.95 kB) | Download | 1 | Zielvereinbarung Berufspraktikum |
Merkblatt Berufspraktikum (PDF, 387.93 kB) | Download | 2 | Merkblatt Berufspraktikum |
Name | Telefon | Kontakt |
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Abteilung Regionale Arbeitsvermittlung RAV | +41 41 875 2418 | rav@ur.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Amt für Arbeit und Migration | +41 41 875 2418 | arbeit.migration@ur.ch |
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Arbeitsvermittlung |
Name | Beschreibung |
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