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Geburt
Sie sind soeben Eltern eines Kindes geworden oder werden es bald und machen sich Gedanken zur Geburt und der Registrierung Ihres Kindes. Gerne beraten wir Sie dazu: Telefon 041 875 22 80
Alle im Kanton Uri geborenen Kinder werden beim Zivilstandsamt Uri beurkundet.
Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, ist es von Vorteil, wenn der Vater sein Kind schon vor der Geburt anerkennt. Weitere nötige Informationen finden Sie unter «Kindesanerkennung».
Meldung der Geburt
- Im Kantonsspital Uri geborene Kinder werden dem Zivilstandsamt Uri durch die Spitalverwaltung mit den notwendigen Dokumenten direkt gemeldet.
- Hausgeburten sind innert 3 Tagen durch die Hebamme zu melden.
Familienname und Vorname
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Die Wahl der Vornamen ist grundsätzlich frei, jedoch werden Vornamen, die die Interessen des Kindes offensichtlich verletzen, zurückgewiesen. Bei Vornamen, welche als weiblich und als männlich gelten, ist es ratsam, dem Kind einen zweiten Vornamen zu geben.
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Das Kind miteinander verheirateter Eltern erhält mit der Geburt den Familiennamen, den die Eltern bei der Heirat oder der Geburt des ersten Kindes bestimmt haben. Haben die Eltern einen gemeinsamen Familiennamen, erhält das Kind diesen Namen. Führen die Eltern keinen gemeinsamen Familiennamen, können sie wählen, ob das Kind den ledigen Familiennamen des Vaters oder der Mutter führt. Familiennamen aus einer früheren Ehe können für das Kind nicht gewählt werden.
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Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, erhält das Kind den ledigen Familiennamen der Mutter. Haben die Eltern das gemeinsame elterliche Sorgerecht vereinbart, können sie gemeinsam erklären, dass das Kind den ledigen Familiennamen des Vaters führen soll. Alle gemeinsamen Kinder unverheirateter Eltern müssen denselben Familiennamen führen.
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Wenn das Kind eine ausländische Staatsangehörigkeit hat, also die schweizerische Staatsangehörigkeit nicht besitzt, kann die Namensgebung des Heimatlandes berücksichtigt werden. Informieren Sie sich bitte direkt bei Ihrer zuständigen Botschaft bzw. Ihrem zuständigen Konsulat. Auch wir informieren Sie diesbezüglich gerne.
Benötigte Dokumente für die Registrierung der Geburt:
Von allen Eltern brauchen wir:
- Verbindliche Vornamensgebung auf der Geburtsanzeige/Namensblatt (gut leserlich ausgefüllt, von Vater und Mutter unterschrieben)
- Falls vorhanden: Schweizer Familienbüchlein oder Familienausweis (bei verheirateten Eltern)
- Falls vorhanden: Kopie der Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge (bei unverheirateten Eltern)
Mutter und/oder Vater sind ausländische Staatsangehörige:
Bei ausländischen Staatsangehörigen benötigen wir unter Umständen weitere Dokumente für die Registrierung der Geburt. Diese unterscheiden sich je nach Staatsangehörigkeit und Geburtsland.
Das Zivilstandsamt Uri berät Sie gerne persönlich über die nötigen Dokumente unter der Telefonnummer 041 875 22 80 oder per E-Mail zivilstandsamt@ur.ch. Bitte informieren Sie sich frühzeitig über die notwendigen Dokumente, da es sonst bei der Registrierung der Geburt zu Verzögerungen kommen kann.
Wichtig:
Kinder werden vom Zivilstandsamt nur in die schweizerischen Familienbüchlein eingetragen. Sind die Eltern im Besitz eines ausländischen Familienbüchleins, ist das entsprechende Konsulat zuständig.
Bestellung Geburtsscheine
Geburtsscheine (schweizerische und internationale) können telefonisch oder unter der Rubrik Online-Dienste bestellt werden. Unter Verrechnung der Kosten (Fr. 30.00) werden wir Ihnen das Dokument per Post zustellen.
Telefonisch werden aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskünfte über die genaue Geburtszeit erteilt.
Zugehörige Objekte
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Merkblatt_Geburten_im_Ausland.pdf (PDF, 123.73 kB) | Download | 0 | Merkblatt_Geburten_im_Ausland.pdf |
Name | Telefon | Kontakt |
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Abteilung Zivilstand (Zivilstandsamt Uri) | +41 41 875 2280 | zivilstandsamt@ur.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Amt für Justiz | +41 41 875 2272 | andrea.gnos@ur.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Justizdirektion | +41 41 875 2254 | ds.jd@ur.ch |