Haupinhalt

Störfallvorsorge

Grundsätze der Störfallverordnung 

Die eidgenössische Störfallverordnung (StFV; SR 814.012) soll für die notwendige Sicherheit beim Umgang mit gefährlichen Substanzen sorgen. Sie legt die Basis für die Zusammenarbeit aller betroffener Stellen – von den Betrieben, die gefährliche Substanzen nutzen, über die Kontrollstellen zu Betreibenden von Transportanlagen. In der Störfallverordnung werden Inhaber/-innen von entsprechenden Betrieben verpflichtet, die nötigen Sicherheitsmassnahmen zu treffen, um das Störfallrisikorisiko zu vermindern. Diese Massnahmen müssen dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechen. Die Vollzugsbehörden in den Kantonen und beim Bund kontrollieren, ob die Eigenverantwortung der Inhaber/-innen wahrgenommen wird und überprüfen die Tragbarkeit der Risiken.

Auftrag des Amts für Umwelt

  • Kantonale Fachstelle für den Vollzug der Störfallverordnung
  • Beurteilung von Risiken von Betrieben und Verkehrswegen sowie Verfügung von Risikoermittlungen und Sicherheitsmassnahmen
  • Überprüfung von Einsatzplänen von Betrieben und Verkehrswegen

Stationäre Betriebe

Als stationären Betrieben gelten Betriebe, die an ein Betriebsareal gebunden sind. Betriebe, die gefährliche Stoffe nutzen, sind verpflichtet abzuklären, ob deren maximalen Lagermengen die jeweiligen Schwellenwerte gemäss Störfallverordnung überschreiten (vgl. BAFU-Vollzugshilfe Mengenschwellen gemäss Störfallverordnung). Betriebe, in welchen die Schwellenwerte überschritten werden, unterstehen der Störfallverordnung und sind somit verpflichtet alle Massnahmen zur Verminderung des Risikos, die gemäss dem Stand der Sicherheitstechnik verfügbar sind, zu treffen, soweit sie wirtschaftlich tragbar sind.

Im Rahmen eines Kurzberichts sind Lagermengen, Lagerstoffe, Sicherheitsmassnahmen etc. zu beschreiben und bei der zuständigen Behörde einzureichen. Die Behörde prüft den Kurzbericht und verlangt bei Bedarf eine Risikoermittlung ein, in welcher die Tragbarkeit der Risiken aufzuzeigen ist.

Hier finden Sie unser Formular zur Einreichung eines Kurzberichts.

Weitere Informationen zum Thema Störfallvorsorge finden beim BAFU.

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Formular «Kurzbericht nach Störfallverordnung» (DOCX, 71.55 kB) Download 0 Formular «Kurzbericht nach Störfallverordnung»
Formular «Eidgenössischer Risikokataster 2021» (DOCX, 73.33 kB) Download 1 Formular «Eidgenössischer Risikokataster 2021»
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