Haupinhalt

Lichtschutz

Lichtschutz Unter Lichtverschmutzung versteht man die künstliche und ungewollte Aufhellung der Umgebung und des Nachthimmels mit schädlichen oder lästigen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt. In den letzten Jahrzehnten hat die nächtliche Beleuchtung von Aussenräumen stark zugenommen und auch in Zukunft werden Projekte realisiert bei denen eine Aussenbeleuchtung eingesetzt wird. Das Amt für Umweltschutz setzt sich für den sinnvollen, zweckmässigen und angepassten Einsatz von Beleuchtungen im Aussenraum ein. Dabei prüfen wir Baugesuche, Leuchtreklamen, Strassen- und Platzbeleuchtungen usw. auf die Aspekte des Lichtschutzes. Weiter betreibt das Amt für Umweltschutz ein einfaches Licht-Monitoring im Raum Andermatt um die Entwicklung der Lichtsituation und der Lichtverschmutzung über die Zeit zu beobachten. Lichtverschmutzung verhindern Lichtverschmutzung lässt sich mit geeigneten Massnahmen grösstenteils verhindern. In der Planungsphase ist dies meist ohne Zusatzkosten möglich. Mit einfachen Mitteln und zweckmässigen Beleuchtungen kann man der unerwünschten Erhellung der Umgebung und des Nachthimmels entgegenwirken. Zudem lassen sich damit Strom und Kosten sparen. Die Zentralschweizer Umweltfachstellen habe dazu ein Merkblatt erarbeitet, das den Gemeindebehörden und Bauherrschaften als Information dient. Grundsätze LichtschutzBei der Projektierung einer Beleuchtungseinrichtung sollen die folgenden fünf Fragen kritisch geprüft und beantwortet werden: - Notwendigkeit: Macht hier eine Beleuchtung Sinn? - Abschirmung: Wird wirklich nur das gewünschte Objekt beleuchtet? - Richtung von oben nach unten: Strahlt kein Licht direkt über die Horizontale? - Beleuchtungsstärke und Art des Lichts: Welches und wie viel Licht/Helligkeit ist notwendig? - Zeitliche Begrenzung: Wann und wie lange muss das Licht brennen?
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ZUDK-Merkblatt Lichtverschmutzung (PDF, 1.31 MB) Download 0 ZUDK-Merkblatt Lichtverschmutzung
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