Allgemeines
Die Biotopinventare des Bundes basieren auf dem Natur- und Heimatschutzgesetz. Demnach ist dem Aussterben einheimischer Tier- und Pflanzenarten durch die Erhaltung genügend grosser Lebensräume (Biotope) entgegen zuwirken. Zudem werden die besonders schützenswerten Biotope aufgelistet. Dem Bundesrat kommt die Kompetenz zu, Biotope von nationaler Bedeutung zu bezeichnen und die Schutzziele festzulelgen. Bis heute sind Biotopinventare zu
Amphibienlaichgebieten,
Flachmooren,
Hochmooren,
Moorlandschaften und
Auen in Kraft.
Uri: Den Kantonen kommt die Aufgabe zu, Schutz und Unterhalt dieser Biotope von nationaler Bedeutung zu ordnen. Zudem sind sie zuständig für Objekte von regionaler Bedeutung. So bestehen für Biotope ein ergänzendes Inventar der Objekte von kantonaler Bedeutung.
Ein wichtige Unterlage für die Nutzungsplanung der Gemeinden sind sogenannte kommunale Natur- und Landschaftsinteresse. In diesen Inventaren werden alle schützenswerten Objekte, auch diejenigen von lokaler Bedeutung festgehalten. Auf sogenannten Objektblättern wird in der Regel das Objekt beschrieben, die vorkommenden Arten aufgelistet, der Perimeter eingezeichnet sowie Wert und Gefährdung festgehalten. Diese Angaben sind die Basis für die Nutzungsplanung der Gemeinden, in welcher die zulässige Nutzung ges Bodens grundeigentümerverbindlich festgelegt wird. Alle schutzwürdigen Landschaften, Biotope und Naturobjekte des Kantons Uri sind im kantonalen Verzeichnis der Schutzobjekte zusammengefasst.