Haupinhalt
Krankenversicherungspflicht
Krankenversicherungspflicht in der Schweiz
Seit dem 1. November 2024 ist die Sozialversicherungsstelle Uri (SVS Uri) (→ Übersicht) die neue Ansprechstelle im Kanton Uri für die Kontrolle der Krankenversicherungspflicht.
Nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) ist in der Schweiz die Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung) für die gesamte Wohnbevölkerung obligatorisch. Dieser gesetzlichen Pflicht ist innerhalb von drei Monaten nach Wohnsitznahme oder Geburt nachzukommen. Die obligatorische Krankenversicherung in der Schweiz gewährt allen Versicherten Zugang zu einer guten medizinischen Versorgung.
Wahl der Krankenversicherung
Jede versicherungspflichtige Person kann den Krankenversicherer frei wählen. Dieser muss den Versicherten unabhängig von seinem Alter und Gesundheitszustand aufnehmen, ohne Vorbehalte oder Karenzfristen. Jeder Krankenversicherer übernimmt dieselben, vom Gesetz vorgesehenen Leistungen. Unter www.priminfo.ch finden Sie Informationen zu den Prämien der einzelnen Krankenversicherer.
Überprüfung der Krankenversicherungspflicht
Die Kantone haben für die Einhaltung der Versicherungspflicht zu sorgen. Nach Artikel 4 der kantonalen Verordnung zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (RB 20.2202) vollziehen im Kanton Uri die Einwohnergemeinden die Vorschriften über die Versicherungspflicht gemäss KVG. Diese weisen Personen, die ihrer Versicherungspflicht nicht rechtzeitig nachkommen, einem Versicherer zu.
Befreiung von der Krankenversicherungspflicht
Eine Befreiung von der Krankenversicherungspflicht ist nur in Ausnahmefällen und unter ganz bestimmten Voraussetzungen möglich. Die Gemeinsame Einrichtung KVG (GE KVG) in Olten bearbeitet im Auftrag des Kantons Uri die Anträge auf Befreiung von der Krankenversicherungspflicht von Aufenthaltern und Grenzgängern.
Auf der Webseite der Gemeinsamen Einrichtung KVG finden Sie weiterführende Informationen zum Thema Krankenversicherungspflicht.
Anträge um Befreiung von der Krankenversicherungspflicht sind nur elektronisch über das Webportal der Gemeinsamen Einrichtung KVG möglich.
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion | +41 41 875 2430 | ds.gsud@ur.ch |
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