Haupinhalt

Raumplanerische Massnahmen (Gefahrenkarte)

Die Gesetzgebung über die Raumplanung, den Wasserbau und den Wald verpflichten den Bund, die Kantone und die Gemeinden grundsätzlich dazu, die Naturgefahren bei ihren raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen. So dürfen z.B. Bauzonen nur dann ausgeschieden werden, wenn sie sich auch tatsächlich für eine Überbauung eignen. Bei bereits bestehenden Nutzungen sind Risiken mit geeigneten Massnahmen zu vermindern oder ganz zu beseitigen. Entsprechende Massnahmen erfolgen gestützt auf Gefahrenkarten, Intensitätskarten, Schutzzielen und der Abwägung der Risiken.

Voraussetzung für eine entsprechende Raumplanung ist die Kenntnis der Gefahrengebiete. Dazu dient als wichtiges Arbeits- und Planungsinstrument die Gefahrenkarte.

Gefahrenkarte, Beispiel Realp
Gefahrenkarte Beispiel Realp

Link zu digitalen Gefahrenkarten (geo.ur.ch)

 

Was sind Gefahrenkarten
Gefahrenkarten zeigen, welche Siedlungsgebiete durch Lawinen, Steinschlag, Rutschungen oder Wasserprozesse gefährdet sind.

Der Grad der Gefährdung hängt ab von der Eintretenswahrscheinlichkeit und der Intensität eines Gefahrenprozesses. Der Grad der Gefährdung wird in den Stufen gering, mittel und erheblich unterteilt und in gelb, blau und rot dargestellt. In der synoptischen Gefahrenkarte werden die verschiedenen Gefahren überlagert, die jeweils stärkste wird dargestellt.

Grafik zum Schema zur Ermittlung des Grads der Gef?hrung
Schema zur Ermittlung des Grads der Gefährung
 
Auswirkungen der Gefahrenkarten
Die Gefahrenkarte ist ein raumplanerisches Instrument und dient in erster Linie für Entscheide in der Raumplanung und im Baubewilligungsverfahren. Entscheidend für die Einstufung sind das erwartete Ausmass der Sachschäden an normal gebauten Häusern und die Gefährdung von Personen. Für die Personengefährdung spielt der Aufenthaltsort (ausserhalb und innerhalb von Gebäuden) eine wichtige Rolle. Was innerhalb von Bauzonen spezifisch möglich ist, muss in der Bauordnung geregelt und im Einzelfall im Detail abgeklärt werden.
 

Gefahrenstufe / Gefährdung

 

Charakteristik

Konsequenzen

Rot / erheblich

 

 

 

Personen sind in- und ausserhalb von Gebäuden gefährdet. Mit der plötzlichen Zerstörung von Gebäuden ist zu rechnen.

Keine Ausscheidung neuer Bauzonen;
Grundsätzlich gilt ein Bauverbot;
Umbauten und Zweckänderungen sind nur gestattet, wenn dadurch das Risiko vermindert wird.

Blau / mittel

 

 

 

Personen sind innerhalb von Gebäuden kaum gefährdet, ausserhalb liegt eine Gefährdung vor. Mit Schäden an Gebäuden ist zu rechnen, jedoch sind plötzliche Gebäudezerstörungen nicht zu erwarten, falls Objektschutzmassnahmen beachtet werden.

Ausscheidung neuer Bauzonen nur nach Vornahme einer Interessenabwägung;
Baubewilligung nur mit Auflagen.

Gelb / gering

 

 

 

Personen sind kaum gefährdet.
Mit Schäden an Gebäuden bzw. Behinderungen ist zu rechnen (es können erheblich Sachschäden auftreten).

Hinweis auf Gefahren;
Empfehlungen für bestehende Bauten und Erwägung von Auflagen für Neubauten.

Gelb-Weiss / Restgefahr

Hinweisbereich über Restrisiko mit einer sehr geringen Eintretenswahrscheinlichkeit.

Hinweis auf Gefahr;

Auflagen bei sensiblen Nutzungen und grossem Schadenpotenzial.

 
Bauvorhaben ausserhalb der Bauzonen werden fallweise und gestützt auf den Ereigniskataster und Gefahrenhinweise beurteilt. In schwierigen Fällen werden objektbezogene Gefahrenabklärungen vorgenommen.
 

Wo sind Gefahrenkarten einsehbar
Die aktuellen Gefahrenkarten des Kantons Uri können im Internet unter: geo.ur.ch eingesehen werden. Auskünfte über Gefahrenzonen oder Bauverfahren in solchen Zonen können direkt bei den jeweiligen Gemeindekanzleien oder beim Amt für Forst und Jagd, Abteilung Naturgefahren (Tel. 041 875 23 07) bezogen werden.

 

Weitere Dokumente und Infos:

  • Siehe unter "Dokumente" unten
    • Richtlinien und Leitfaden
    • Auszüge aus Planungs- und Baugesetz sowie Richtplanung
Name
Auszug Richtplanung Kanton Uri 4.4.2012 (PDF, 77.04 kB) Download 0 Auszug Richtplanung Kanton Uri 4.4.2012
Auszug Planungs- und Baugesetz Kt. Uri 1.1.2012 (PDF, 11.01 kB) Download 1 Auszug Planungs- und Baugesetz Kt. Uri 1.1.2012
Richtlinie Ausarbeitung und Umsetzung Gefahrenkarten 20.10.2020_2 (PDF, 4.64 MB) Download 2 Richtlinie Ausarbeitung und Umsetzung Gefahrenkarten 20.10.2020_2
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