Haupinhalt
Raumplanerische Massnahmen (Gefahrenkarte)
Die Gesetzgebung über die Raumplanung, den Wasserbau und den Wald verpflichten den Bund, die Kantone und die Gemeinden grundsätzlich dazu, die Naturgefahren bei ihren raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen. So dürfen z.B. Bauzonen nur dann ausgeschieden werden, wenn sie sich auch tatsächlich für eine Überbauung eignen. Bei bereits bestehenden Nutzungen sind Risiken mit geeigneten Massnahmen zu vermindern oder ganz zu beseitigen. Entsprechende Massnahmen erfolgen gestützt auf Gefahrenkarten, Intensitätskarten, Schutzzielen und der Abwägung der Risiken.
Voraussetzung für eine entsprechende Raumplanung ist die Kenntnis der Gefahrengebiete. Dazu dient als wichtiges Arbeits- und Planungsinstrument die Gefahrenkarte.
Link zu digitalen Gefahrenkarten (geo.ur.ch)
Was sind Gefahrenkarten
Gefahrenkarten zeigen, welche Siedlungsgebiete durch Lawinen, Steinschlag, Rutschungen oder Wasserprozesse gefährdet sind.
Der Grad der Gefährdung hängt ab von der Eintretenswahrscheinlichkeit und der Intensität eines Gefahrenprozesses. Der Grad der Gefährdung wird in den Stufen gering, mittel und erheblich unterteilt und in gelb, blau und rot dargestellt. In der synoptischen Gefahrenkarte werden die verschiedenen Gefahren überlagert, die jeweils stärkste wird dargestellt.
Die Gefahrenkarte ist ein raumplanerisches Instrument und dient in erster Linie für Entscheide in der Raumplanung und im Baubewilligungsverfahren. Entscheidend für die Einstufung sind das erwartete Ausmass der Sachschäden an normal gebauten Häusern und die Gefährdung von Personen. Für die Personengefährdung spielt der Aufenthaltsort (ausserhalb und innerhalb von Gebäuden) eine wichtige Rolle. Was innerhalb von Bauzonen spezifisch möglich ist, muss in der Bauordnung geregelt und im Einzelfall im Detail abgeklärt werden.
Gefahrenstufe / Gefährdung
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Charakteristik |
Konsequenzen |
Rot / erheblich
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Personen sind in- und ausserhalb von Gebäuden gefährdet. Mit der plötzlichen Zerstörung von Gebäuden ist zu rechnen. |
Keine Ausscheidung neuer Bauzonen; |
Blau / mittel
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Personen sind innerhalb von Gebäuden kaum gefährdet, ausserhalb liegt eine Gefährdung vor. Mit Schäden an Gebäuden ist zu rechnen, jedoch sind plötzliche Gebäudezerstörungen nicht zu erwarten, falls Objektschutzmassnahmen beachtet werden. |
Ausscheidung neuer Bauzonen nur nach Vornahme einer Interessenabwägung; |
Gelb / gering
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Personen sind kaum gefährdet. |
Hinweis auf Gefahren; |
Gelb-Weiss / Restgefahr |
Hinweisbereich über Restrisiko mit einer sehr geringen Eintretenswahrscheinlichkeit. |
Hinweis auf Gefahr; Auflagen bei sensiblen Nutzungen und grossem Schadenpotenzial. |
Wo sind Gefahrenkarten einsehbar
Die aktuellen Gefahrenkarten des Kantons Uri können im Internet unter: geo.ur.ch eingesehen werden. Auskünfte über Gefahrenzonen oder Bauverfahren in solchen Zonen können direkt bei den jeweiligen Gemeindekanzleien oder beim Amt für Forst und Jagd, Abteilung Naturgefahren (Tel. 041 875 23 07) bezogen werden.
Weitere Dokumente und Infos:
- Siehe unter "Dokumente" unten
- Richtlinien und Leitfaden
- Auszüge aus Planungs- und Baugesetz sowie Richtplanung
Name | |||
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Auszug Richtplanung Kanton Uri 4.4.2012 (PDF, 77.04 kB) | Download | 0 | Auszug Richtplanung Kanton Uri 4.4.2012 |
Auszug Planungs- und Baugesetz Kt. Uri 1.1.2012 (PDF, 11.01 kB) | Download | 1 | Auszug Planungs- und Baugesetz Kt. Uri 1.1.2012 |
Richtlinie Ausarbeitung und Umsetzung Gefahrenkarten 20.10.2020_2 (PDF, 4.64 MB) | Download | 2 | Richtlinie Ausarbeitung und Umsetzung Gefahrenkarten 20.10.2020_2 |
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Abteilung Naturgefahren | +41 41 875 2316 | sid.afj@ur.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Sicherheitsdirektion | +41 41 875 2700 | ds.sid@ur.ch |
Name |
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Naturgefahren |