Haupinhalt
Covid-Zertifikat
Auf der Internetseite des Bundes finden Sie Informationen zum
FAQ des Bundesamts für Gesundheit
Covid-Zertifikat für Geimpfte
Die Impfstellen geben das Covid-Zertifikat nach der vollständigen Impfung respektive nach der Boosterimpfung direkt ab. Das Covid-Zertifikat kann als Papier verwendet oder in die App Covid-Zertifikat (Erhältlich für I-Phone / Android) eingescannt werden.
Covid-Zertifikat für im Ausland geimpfte
Personen, die mit einem von der European Medicines Agency (EMA) zugelassenen Impfstoff im Ausland geimpft sind und die in der Schweiz Wohnsitz haben oder in die Schweiz einreisen, ein Schweizer Covid-Zertifikat erlangen, können hier ihr Zertifikat beantragen.
Ebenfalls können Sie ein Schweizer Covid-Zertifikat beantragen, wenn Sie im Ausland mit einem Impfstoff geimpft wurden, welcher auf der «WHO Emergency Use List» steht und nicht von Swissmedic oder der European Medicines Agency (EMA) zugelassen ist.
Ein Schweizer Covid-Zertifikat wird bei diesen Impfstoffen nur unter folgenden Voraussetzungen ausgestellt:
- Sie gehören einer Personengruppe nach der Covid-19-Verordnung Zertifikate an (Artikel 13 Absatz 2ter Buchstabe c).
- Anmeldung per E-Mail unter admin.covid-19@ur.ch
- Persönliches Einreichen des Antrags beim Amt für Gesundheit
Covid-Zertifikat für Genesene
Personen, die von einer Covid-19-Erkrankung genesen sind, können über diesen Link ein Covid-Zertifikat bestellen. Anschliessend wird das Zertifikat durch das Bundesamt für Gesundheit per Post zugestellt. Sollte ein Ersatz des Zertifikats benötigt werden (z. B. wegen falschem Namen), muss ein neuer Antrag über das Online-Formular gestellt werden. Dabei ist der Name so anzugeben, wie er in der ID oder im Pass steht. Der Prozess bis zum Vorliegen eines neuen Genesenenzertifikats dauert mehrere Arbeitstage.
Covid-Zertifikat für Getestete
PCR-Test
Personen erhalten nach einem negativen PCR-Test ihr Covid-Zertifikat direkt in die App Covid-Zertifikat (Erhältlich für I-Phone / Android) ausgeliefert. Mit diesem Verfahren wird sichergestellt, dass das Covid-Zertifikat schnellstmöglich verfügbar ist.
Antigen-Schnelltest
Covid-Zertifikate werden durch die Testinstitutionen direkt vor Ort ausgestellt.
Für Selbsttests werden keine Covid-Zertifikate ausgestellt.
Covid-Zertifikate nach neuer EU-Impfcodierung (seit 31. Januar 2022)
In bestimmten Fällen (s. unten) ist in der Codierung eines Zertifikats für eine Covid-Impfung nicht ersichtlich, ob eine Person eine Auffrischimpfung («Booster») erhalten hat oder nicht. Mit der neuen Codierung 2/1 nach EU-Vorgaben kann ab dem 31. Januar der «Booster» in den Covid-Zertifikaten aufgezeigt werden. Dies gilt für Personen, welche mit dem Coronavirus infiziert waren und darum nur eine Impfung für die Grundimmunisierung und anschliessend eine Boosterimpfung erhalten haben. Zusätzlich gilt die neue Codierung für Personen, die als Grundimmunisierung eine Impfung von Johnson & Johnson erhalten haben und anschliessend mit einer Boosterimpfung geimpft wurden.
Personen mit einer vollständigen Grundimmunisierung und anschliessender Genesung erhalten kein Zertifikat mit neuer Codierung.
Auf die Gültigkeit und die Verwendung der Zertifikate in der Schweiz hat die Änderung der Codierung keinen Einfluss. Im Inland sind Zertifikate mit der Codierung 1/1, 2/2 gleichwertig mit 3/3, 4/4 und 2/1 (oder anderen Codierungen mit grösserem Zähler als Nenner). Sowohl das alte wie auch das neu codierte Zertifikat kann in der Schweiz weiterhin für den Zugang zu zertifikatspflichtigen Bereichen benutzt werden. Das neu codierte Zertifikat kann freilich die Einreise in Länder mit bestimmten Einreisebedingungen, wenn z.B. ein «Booster»-Nachweis verlangt wird, erleichtern.
Das Zertifikat mit der neuen Codierung wird den Betroffenen im Kanton Uri automatisch zugestellt. Ansonsten kann es unter admin.covid-19@ur.ch beantragt werden.
Name | Telefon | Kontakt |
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Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion | +41 41 875 2430 | ds.gsud@ur.ch |