Haupinhalt

6e. Schutzstatus S

Schutzsuchende aus der Ukraine, die ihre Heimat wegen des Kriegs verlassen mussten, erhalten in der Schweiz den Schutzstatus S. Mit dem Schutzstatus S kann einer bestimmten Personengruppe für die Dauer einer schweren Gefährdung, insbesondere während eines Krieges, kollektiv Schutz gewährt werden. 

Personen mit dem Status S brauchen zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit eine ausländerrechtliche Bewilligung, das Gesuch ist durch den Arbeitgeber zu stellen. 

Weiterführende Informationen finden Sie hier.