Schutzsuchende aus der Ukraine, die ihre Heimat wegen des Kriegs verlassen mussten, erhalten in der Schweiz den Schutzstatus S. Mit dem Schutzstatus S kann einer bestimmten Personengruppe für die Dauer einer schweren Gefährdung, insbesondere während eines Krieges, kollektiv Schutz gewährt werden.
Personen mit dem Status S brauchen zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit eine ausländerrechtliche Bewilligung, das Gesuch ist durch den Arbeitgeber zu stellen.
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