Mit der Kenntnisnahme des Wirkungsberichts des Finanz- und Lastenausgleichs zwischen dem Kanton und den Gemeinden 2008 bis 2011 (WB2012) durch den Landrat am 12. Dezember 2012, hat die Finanzdirektion den Auftrag erhalten, Rechtsänderungen im Gesetz über den Finanz- und Lastenausgleich zwischen dem Kanton und den Gemeinden (FiLaG), vorzunehmen.
ln folgenden Bereichen hat der Landrat mit dem Wirkungsbericht 2012 Rechtsänderungen beschlossen:
- Berechnung des Bildungslastenausgleichs
- Motion Othmar Zgraggen, Attinghausen, zu Leistungsvereinbarungen und baulichen Investitionen von externen/privaten Leistungserbringenden
Am 21. Januar 2013 reichten die Landräte Erich Arnold, Bürglen, und Leo Brücker, Altdorf, eine Motion ein, die der Landrat am 20. März 2013 in ein Postulat umgewandelt hat. Dieses verlangt, dass in den kommenden Budgets 2014 bis 2016 Massnahmen zur Senkung des Finanzaufwands getroffen und umgesetzt werden. Der Regierungsrat hat in seiner Beantwortung des Vorstosses vom 15. Oktober 2013 zuhanden des Landrats unter anderem die Streichung der Lasten der Kleinheit im Finanz- und Lastenausgleich zwischen dem Kanton und den Gemeinden (FiLaG) vorgesehen. Diese kostensenkende Massnahme wurde im Finanzplan 2014 bis 2017 bereits berücksichtigt. Sowohl der Finanzplan 2014 bis 2017 als auch die Beantwortung des Postulats Erich Arnold, wurden in der Session vom 20. November 2013 dem Landrat zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die Vernehmlassung besteht aus:
- Bericht zur Änderung des Gesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich zwischen dem Kanton und den Gemeinden (FiLaG) RB 3.2131 und zur Änderung der Verordnung über die Institutionen der Behindertenhilfe RB 20.3447
- Gesetzesänderung RB 3.2131
- Verordnungsänderung 20.3447
Eine allfällige Stellungnahme ist der Finanzdirektion Uri, Direktionssekretariat, Leiter Dienste, Klausenstrasse 2, 6460 Altdorf, bis zum 14. März 2014 zukommen zu lassen. Bitte senden Sie Ihre Stellungnahme zudem (in Word-Format) per E-Mail an
heinrich.furrer@ur.ch. Finanzdirektion Uri
Direktionssekretariat
Klausenstrasse 2
6460 Altdorf