Haupinhalt
Vernehmlassung zur Totalrevision des Gesetzes über den Schutz von Personendaten (Kantonales Datenschutzgesetz, KDSG);
- Geschäftsart
- Vernehmlassung
- Status
- Erledigt
- Datum
- 16. November 2022
- Beschreibung
Der Regierungsrat hat die Justizdirektion an seiner Sitzung vom 15. November 2022 beauftragt und ermächtigt, zur entworfenen Totalrevision des Gesetzes über den Schutz von Personendaten eine Vernehmlassung durchzuführen.
Das kantonale Datenschutzgesetz (KDSG) stammt aus dem Jahr 1994 und wurde letztmals auf den 1. Januar 2008 angepasst. Schon damals erfolgte die Revision hauptsachlich, um den europäischen Anforderungen Rechnung zu tragen. Unabhängig von den beschriebenen Entwicklungen auf europäischer und eidgenössischer Ebene zeigen sich beim Vollzug des KDSG mittlerweile einige Schwächen. Das Gesetz hat mit den technischen Entwicklungen im Bereich der Datenbearbeitung nicht mitgehalten und ist spürbar in die Jahre gekommen, so dass der Änderungsbedarf offenkundig ist.
Wir laden Sie ein, zum Gesetzesentwurf bis spätestens Dienstag, 28. Februar 2023, Stellung zu nehmen. Wir bitten Sie, Ihre Stellungnahme, wenn möglich in elektronischer Form ans Direktionssekretariat (patricia.gherardi@ur.ch) oder per Post einzureichen.
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Vernehmlassungsbrief (PDF, 1.11 MB) | Download | 0 | Vernehmlassungsbrief | |
Bericht zur Vernehmlassung (PDF, 718.82 kB) | Download | 1 | Bericht zur Vernehmlassung | |
Vernehmlassungsentwurf (PDF, 483.82 kB) | Download | 2 | Vernehmlassungsentwurf | |
Liste der Vernehmlasseradressaten (PDF, 399.27 kB) | Download | 3 | Liste der Vernehmlasseradressaten |