Mit Beschluss vom 20. Dezember 1993 hatte der Regierungsrat an die Ortsplanungsrevision Gurtnellen einen Kantonsbeitrag zugesichert. Nun legte die Gemeinde Gurtnellen im Frühjahr 1999 die Schlussabrechnung der Planungskosten vor. Die beitragsberechtigten Planungskosten belaufen sich auf Fr. 81`794.--. An diese Kosten leistet der Kanton einen Beitrag von 30 %, d.h. Fr. 24`538.--.Mit Beschluss vom 23. Juni 1998 hatte der Regierungsrat die Revision der Orts- und Zonenplanung Unterschächen in vollem Umfang genehmigt. Die Gemeinde Unterschächen hat die Schlussabrechnung der Ortsplanung eingereicht. Danach betragen die Gesamtkosten für die Ortsplanungsrevision Unterschächen Fr. 167`482.--. Der Kanton leistet an diese Kosten einen Beitrag von 30 %, d.h. Fr. 50`244.--.