Haupinhalt
Wolf in Isenthal - Abschussbewilligung wird nicht verlängert
Die Schadenschwelle gemäss Wolfkonzept Schweiz wurde damit deutlich überschritten. Zur Vermeidung von weiteren Schäden wurde im Amtsblatt vom 26. Juni 2015 eine entsprechende Abschussverfügung publiziert. Der Abschussperimeter umfasste das vermutete Streifgebiet des schadenstiftenden Wolfes. Sie umfasste die Gemeinden Seelisberg, Bauen, Isenthal, Seedorf, Attinghausen und Erstfeld West (bis Reuss).
Die Abschussbewilligung wurde gemäss Wolfkonzept Schweiz auf 60 Tage befristet. Diese Frist läuft nun aus. Die Frist kann nur maximal 30 Tage verlängert werden wenn während der 60 Tage Abschussbewilligung weitere Wolfrisse zu verzeichnen sind.
Seit Ende Juni 2015 gibt es keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass sich der Wolf noch im Gebiet des Abschussperimeters aufhält: Es gab weder Meldungen bezüglich Sichtbeobachtungen, Spuren oder Rissen von Wild- oder Nutztieren noch fand die Wildhut, die eine intensive Präsenz im Gebiet ausübte, entsprechende Anzeichen. Wir gehen daher davon aus, dass der Wolf Ende Juni das Gebiet des Abschussperimeters verlassen hat und weiter gezogen ist.
Daher wird die Abschussbewilligung nicht verlängert.
Wie im Wolfkonzept Schweiz vorgesehen, wird nun versucht, einen technisch möglichen, praktikablen und finanzierbaren Herdenschutz im Gebiet aufzubauen, um solche Wolfschäden in Zukunft möglichst zu vermeiden.
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