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Urteil des Obergerichts im Fall Ignaz Walker

19. April 2016
Der Regierungsrat hat heute das Dispositiv zum Urteil des Obergerichts im Prozess gegen Ignaz Walker zur Kenntnis genommen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Zum Gerichtsurteil äussert sich der Regierungsrat aus Gründen der Gewaltenteilung und der richterlichen Unabhängigkeit nicht.

Sobald ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, wird der Regierungsrat beurteilen, ob allenfalls administrative oder organisatorische Schlüsse zu ziehen sind. Wie bereits anfangs September 2015 mitgeteilt, wird nach Abschluss der Verfahren auch das sistierte Audit weitergeführt.
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