Haupinhalt

Fristerstreckung juristische Personen

Verfahren

Die maximale Frist für elektronische Fristerstreckungen 2023 ist abgelaufen. Falls eine Verlängerung der Einreichefrist notwendig ist, wenden Sie sich bitte an das steueramt@ur.ch.

Fristerstreckungen für die Steuerperiode 2024 sind nach Erhalt des Aktivierungsschreibens möglich.

Für die Erfassung einer Fristerstreckung ist die Eingabe der PID-Nummer notwendig. Diese finden Sie oben auf dem Steuererklärungsformular. Bei Fragen wenden Sie sich an das steueramt@ur.ch.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.