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Zuhause im Unglück - Warum häusliche Gewalt keine Privatsache ist

Abwehrendes Mädchen

Wer schlägt, wendet Gewalt an. Wer Gewalt anwendet, macht sich strafbar. Deshalb greift die Polizei ein, wenn sie gerufen wird. Im Auftrag des Staates schützt sie die Opfer und zieht die Täter zur Verantwortung. Diese Broschüre zeigt auf, wie die Polizei bei einem Vorfall "Häusliche Gewalt" handelt und was die betroffenen und beteiligten Personen tun können.

Unter folgendem Link gelangen Sie auf die Webseite mit sämtlichen Notfallnummern sowie zur Infokarte für Gewaltbetroffene https://www.ur.ch/dienstleistungen/3677.

Soziale Beratungs- und Anlaufstellen finden Sie unter folgendem Link https://www.ur.ch/themen/1157.

 

 

Informationen

Datum
1. Oktober 2019

Dokumente

Name
Zuhause_im_Ungluck_hausliche_Gewalt.pdf (PDF, 635.94 kB) Download 0 Zuhause_im_Ungluck_hausliche_Gewalt.pdf

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