Grosse Dichte an historischen Verkehrswegen im Kanton Uri
Der Kanton Uri ist aufgrund seiner abgeschlossenen Lage zwischen Vierwaldstättersee und den Alpen seit Jahrhunderten stark geprägt von den Verkehrswegen über die Alpen. Diese waren wichtig für die Besiedlung des Kantons und machten Handel und Viehtrieb möglich. Am bedeutsamsten sind dabei die Verkehrswege über den Gotthard-, Klausen-, Susten-, Furka- und Oberalppass. Diese Saum- und Viehtriebwege wurden im 19. Jahrhundert für den Reise- und Güterverkehr ausgebaut und erhielten oftmals eine neue Linienführung. Zahlreiche Wegabschnitte im Kanton Uri sind heute noch in ihrem ursprünglichen Zustand vorhanden. Wilde Pflästerungen bilden die Wegoberfläche, Trockenmauern oder Lesesteinhaufen grenzen den Weg zum Landwirtschaftsland ab. Ein grosser Teil der historischen Verkehrswege sind in das öffentliche Wanderwegnetz integriert und werden touristisch genutzt. Zudem bieten die wegbegleitenden Natursteinmauern einen wertvollen Lebensraum für Flora und Fauna wie zum Beispiel Reptilien und seltene, Wärme liebende Pflanzen.
Bundesinventar in Kraft
Die sachgerechten Arbeiten an den drei historischen Verkehrswegen wurden finanziell und fachlich vom Bundesamt für Strassen, Abteilung Langsamverkehr, vom Fonds Landschaft Schweiz, vom Amt für Raumentwicklung und den Standortgemeinden unterstützt. Das Bundesamt für Strassen bildet auch die Fachstelle des Bundes für den „Schutz der historischen Verkehrswege“. Am 14. April 2010 hat der Bundesrat die Verordnung über das Bundesinventar der historischen Verkehrswege der Schweiz beschlossen. Die Verordnung trat am 1. Juli 2010 in Kraft.
Der schlechte Zustand einiger historischer Verkehrswege betrifft vorwiegend die den Weg begleitenden Trockenmauern, welche in vielen Fällen über längere Zeit kaum unterhalten worden sind. Die Erfahrungen bei den durchgeführten Sanierungsarbeiten von historischen Wegen zeigen, dass das nicht einfache Handwerk des Trockenmauerbaus von zahlreichen Baufachleuten und Landwirten des Kantons Uri mit hoher Qualität ausgeführt wird.
Gesetz über den kantonalen Natur- und Heimatschutz (kNHG)