Haupinhalt
Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB)
Weiter will es die Stellung des Selbstbewirtschafters, einschliesslich diejenige des Pächters, beim Erwerb landwirtschaftlicher Gewerbe und Grundstücke stärken. Das Bodenrecht soll zudem den Handel von landwirtschaftlichem Boden zu übersetzten Preisen verhindern.
Die Volkswirtschaftsdirektion ist als Bewilligungsbehörde für die öffentlich-rechtlichen Beschränkungen des Bodenrechts zuständig.
Gerne stehen wir Ihnen für Fragen und Informationen zur Verfügung. Rufen Sie uns an, senden Sie uns eine E-Mail oder vereinbaren Sie einen Termin.
Wir bitten Sie zu beachten, dass verbindliche Auskünfte nur auf schriftliche Anfrage hin erteilt werden können.
Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht; BGBB
Verordnung über das bäuerliche Bodenrecht; VBB
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Fragebogen Abtrennung Wohnhaus (DOCX, 45.49 kB) | Download | 0 | Fragebogen Abtrennung Wohnhaus |
Fragebogen Abtrennung Ökonomiegebäude (DOCX, 46.79 kB) | Download | 1 | Fragebogen Abtrennung Ökonomiegebäude |
Merkblatt: Abtrennung Gebaude (PDF, 446.98 kB) | Download | 2 | Merkblatt: Abtrennung Gebaude |
Merkblatt: Überschreitung Belastungsgrenze (PDF, 195.69 kB) | Download | 3 | Merkblatt: Überschreitung Belastungsgrenze |
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Abteilung Agrarmassnahmen | +41 41 875 2300 | ala.vd@ur.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Amt für Landwirtschaft | +41 41 875 2300 | ala.vd@ur.ch |