Haupinhalt

Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB)

Das Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) vom 4. Oktober 1991 will das bäuerliche Grundeigentum fördern. Namentlich soll der Familienbetrieb als Grundlage eines gesunden Bauernstandes und einer leistungsfähigen, auf eine nachhaltige Bodenbewirtschaftung ausgerichteten Landwirtschaft erhalten und ihre Struktur verbessert werden.
Weiter will es die Stellung des Selbstbewirtschafters, einschliesslich diejenige des Pächters, beim Erwerb landwirtschaftlicher Gewerbe und Grundstücke stärken. Das Bodenrecht soll zudem den Handel von landwirtschaftlichem Boden zu übersetzten Preisen verhindern.

Die Volkswirtschaftsdirektion ist als Bewilligungsbehörde für die öffentlich-rechtlichen Beschränkungen des Bodenrechts zuständig.

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Wir bitten Sie zu beachten, dass verbindliche Auskünfte nur auf schriftliche Anfrage hin erteilt werden können.

Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht; BGBB

Verordnung über das bäuerliche Bodenrecht; VBB
Name
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Fragebogen Abtrennung Ökonomiegebäude (DOCX, 46.79 kB) Download 1 Fragebogen Abtrennung Ökonomiegebäude
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Merkblatt: Überschreitung Belastungsgrenze (PDF, 195.69 kB) Download 3 Merkblatt: Überschreitung Belastungsgrenze
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