Gemäss der Urner Kantonsverfassung (RB 1.1101, Art. 42 Kulturpflege) pflegen Kanton und Gemeinden das heimatliche Kulturgut und fördern künstlerische und kulturelle Bestrebungen und Tätigkeiten. Auf den Beginn der Legislaturperiode 2016 bis 2020 setzte der Regierungsrat eine Kunstankaufskommission ein. Diese ist zuständig für den Ankauf künstlerischer Werke für die Kantonale Kunst- und Kulturgutsammlung. Mit dem Ankauf von Kunstwerken wird nicht nur das zeitgenössische künstlerische Schaffen im Kanton Uri dokumentiert, sondern der Ankauf ist auch ein Mittel der aktiven Kunst- und Kulturförderung.
Art der Erwerbungen
Erworben werden Malereien, Zeichnungen, Skulpturen, Fotografien, Grafiken, Medien- und Videokunst und Installationen von Urner Kunstschaffenden mit Wohnsitz oder früherem längerem Aufenthalt in Uri. Es können auch Kunstwerke mit einem besonderen Bezug zum Kanton Uri angekauft werden.
Die Kunstankaufskommission wird von sich aus aktiv. Sie besucht zur eignen Information und um Ankäufe zu tätigen während des Jahres Ausstellungen oder Künstlerateliers. Im Vordergrund steht die Qualität der Sammlung. Das Kuratorium der Kunst- und Kulturstiftung Uri kann der Kunstankaufskommission anlässlich der jährlichen Werk- und Förderungsausstellung Werke zum Ankauf empfehlen. Kunstschaffende können sich lediglich im Rahmen der Bewerbung der Kunst- und Kulturstiftung um einen Ankauf bewerben.
Das Amt für Staatsarchiv pflegt und verwaltet die Werke. Sie werden nach Möglichkeit im öffentlichen Raum ausgestellt und für Ausstellungen zur Verfügung gestellt.
Mitglieder der Kunstankaufskommission (Stand 2024)
- Tamara Fullin, Leitung, Staatsarchivar-Stellvertreterin Kanton Uri, Flüelen
- Jürg Nyffeler, Edition 5, Erstfeld
- Luca Schenardi, Illustrator, Künstler, Grafiker, Altdorf
- Barbara Zürcher, Kuratorin Haus für Kunst Uri, Zürich
- Sekretariat: Amt für Staatsarchiv
Aufträge der regierungsrätlichen Kommissionen