Haupinhalt

Entwässerung und Abwasser

Zum Schutz unserer Gewässer beurteilen wir die Siedlungsentwässerung und begleiten die Planer und Bauherrschaften. Damit setzen wir uns für eine gute Wasserqualität ein.

Entwässerungssystem
Historisch wurde das Kanalisationsnetz als Mischsystem ausgebildet und alles Abwasser (Häusliches Abwasser, Strassenabwasser, unverschmutztes Dachwasser und verschmutztes Niederschlagsabwasser) der ARA zugeführt. Zur Entlastung des Abwassersystems und der Verbesserung der Reinigungsleistung in der ARA ist dieses Mischsystem gemäss den geltenden Gesetzesgrundlagen nur noch in Ausnahmefällen zulässig. Als Grundlage zur fortlaufenden Verbesserung des Abwassersystems dient der Generelle Entwässerungsplan (GEP). Die Liegenschaftsentwässerung erfolgt im Trennsystem. Es lassen sich dabei folgende Abwasserarten unterscheiden.

Siedlungs- und Liegenschaftsentwässerung
Das häusliche Abwasser wird innerhalb des Siedlungsgebiets in die Kanalisation eingeleitet, in den Abwasserreinigungsanlagen (ARA) gereinigt und anschliessend in das Gewässer als Vorfluter abgegeben. Die Abwasser Uri ist für den Bau und Betrieb des kommunalen Abwassersystems zuständig. Für Wohnnutzungen ausserhalb des Siedlungsgebiets ist in der Regel ein Kanalisationsanschluss zu prüfen oder eine Kleinkläranlage vorzusehen (UB 4.3).

Das unverschmutzte Dachabwasser ist, wenn immer möglich zu versickern. Das verschmutzte Platzabwasser von Zufahrten, befahrbaren Vorplätzen und Parkplätzen sowie von Terrassen und Balkonen ist grundsätzlich über eine humusierte Fläche zu versickern (UB 4.1).

Bei Strassenabwasser richtet sich die Abwasserbehandlung und –entsorgung nach dem Verschmutzungsgrad. Bei wenig befahrenen Strassen ohne besondere Gewässerschutzanforderungen ist das Strassenabwasser primär über die Schulter zu versickern. Bei stark befahrenen Strassen ist das Strassenabwasser über Schlammsammler und Mineralölabscheider in eine Strassenabwasserbehandlungsanlage (SABA) zu führen und kann anschliessend in ein Oberflächengewässer eingeleitet werden.

Weitere Abwasserarten
Das Abwasser von landwirtschaftlichen Bauten (Stall, Milchraum, Silo, Laufhöfe) ist grundsätzlich in den Güllebehälter einzuleiten. Die Güllebehälter und Mistplatten haben über die spezifisch vorgeschriebenen Lagerkapazitäten zu verfügen und erhöhten baulichen Anforderungen zu genügen (UB 4.2). 

Das Abwasser von Gewerbe- und Industriebetrieben hat spezifischen Anforderungen nach dem Stand der Technik zu genügen.

Baustellenabwasser sind über eine entsprechende Vorreinigung (Schlammsammler, Mineralölabscheider, Absetzbecken, Neutralisation etc.) in Absprache mit der Abwasser Uri der Schmutzwasserkanalisation oder in Absprache mit dem Amt für Umwelt der Versickerung respektive dem Vorfluter zuzuführen.

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Merkblatt Entwässerung von Baustellen (PDF, 226.01 kB) Download 0 Merkblatt Entwässerung von Baustellen
Merkblatt Tankstellenentwässerung (PDF, 3.55 MB) Download 1 Merkblatt Tankstellenentwässerung
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