Haupinhalt
Eidgenössische und kantonale Abstimmung
Informationen
- Datum
- 8. Februar 2009
Eidgenössische Vorlagen
Personenfreizügigkeit Schweiz-EU: Weiterführung des Abkommens und Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien
- Beschreibung
- Die Schweiz hat in den letzten sechs Jahren gute Erfahrungen mit dem Personfreizügigkeitsabkommen Schweiz–EU und den übrigen bilateralen Abkommen I gemacht. Bundesrat und Parlament wollen diese Abkommen sichern. Sie haben darum beschlossen, die Personenfreizügigkeit unbefristet weiterzuführen und gleichzeitig auf die neuen EU-Mitglieder Bulgarien und Rumänien auszudehnen. Gegen diesen Beschluss wurde das Referendum ergriffen.
- Formulierung
- Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 13. Juni 2008 über die Genehmigung der Weiterführung des Freizügigkeits abkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten sowie über die Genehmigung und die Umsetzung des Protokolls über die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf Bulgarien und Rumänien annehmen?
Vorlagen
Vorlage
5'807
5'395
- Leer
- 75
- Ungültig
- 82
- Stimmberechtigte
- 25'841
- Stimmbeteiligung
- 11'359
- Ebene
- Bund
- Art
- Obligatorisches Referendum
Name | |||
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Abstimmungszahlen (PDF, 34.37 kB) | Download | 0 | Abstimmungszahlen |
Kantonale Vorlagen
Kreditbeschluss für das Hochwasserschutzprogramm Uri
- Beschreibung
- Dem Schutz der Menschen und der Infrastruktur vor den Naturgefahren kommt in einem Bergkanton
wie Uri höchste Priorität zu. Drei verheerende Hochwasser innerhalb von drei Jahrzehnten –
1977, 1987, 2005 – haben gezeigt, wie schnell ein Unwetter über Nacht immense Schäden anrichten
und weite Teile des Kantons lahmlegen kann. Die Reaktion auf die drei Hochwasserkatastrophen hat aber auch bewiesen, dass man sich gegen die Gefahren des Wassers schützen kann.
So hat der Kanton Uri in den vergangenen drei Jahrzehnten zwei grosse Hochwasserschutzprogramme aufgelegt (1977 und 1987) und im Zuge es Hochwassers 2005 eine Reihe von neuen Massnahmen in Angriff genommen, um die Lücken zu schliessen. Jetzt sollen die noch nicht ausgeführten Projekte der Hochwasserschutzprogramme 1977 und 1987 zusammen mit allen neuen Massnahmen in ein neues Programm integriert werden: ins Hochwasserschutzprogramm Uri.
Konkretisiert wird das Hochwasserschutzprogramm Uri in einem Massnahmenplan, der sich auf die Jahre 2008 bis 2019 erstreckt. Alle Massnahmen orientieren sich an einer einheitlichen Schutzstrategie, die je nach Bedeutung eines Gebiets einen differenzierten Schutz vorsieht. Sie strebt folgende Ziele an:
- Besiedelte Gebiete im Kanton Uri werden in der Regel gegen ein 100-jährliches Hochwasser geschützt. Das ist ein Hochwasser, das statistisch gesehen nur einmal in 100 Jahren eintritt.
- Geeignete Vorkehrungen begrenzen das Ausmass der Schäden bei noch grösseren Ereignissen.
- Die sensiblen Industriegebiete im Urner Talboden werden gegen ein 300-jährliches Hochwasser geschützt. Das ist ein Hochwasser, das statistisch gesehen nur einmal in 300 Jahren eintritt.
Damit sich diese Ziele erreichen lassen, sind gemäss Massnahmenplan 2008 bis 2019 folgende Ausgaben erforderlich:
Gebundene Ausgaben Fr. 65’683’000.—
Neue Ausgaben Fr. 95’124’000.—
Total Ausgaben Fr. 160’807’000.—
Gebundene Ausgaben sind Ausgaben, die im Wesentlichen dem Unterhalt und der Sanierung von Gewässern dienen. Sie sind somit «gebunden» und müssen nicht vom Volk beschlossen werden. Neue Ausgaben dagegen sind Ausgaben, die das Volk beschliessen muss oder bereits beschlossen hat. Da für die gebundenen Ausgaben noch genügend bewilligte Mittel aus den Hochwasserschutzprogrammen 1977 und 1987 verfügbar sind, muss der Landrat für das Hochwasserschutzprogramm Uri keine zusätzlichen Mittel für gebundene Ausgaben beschliessen. Anders verhält es sich bei den neuen Ausgaben: Die erforderlichen neuen Ausgaben für das Hochwasserschutzprogramm Uri übersteigen die verbliebenen Kredite der Hochwasserschutzprogramme 1977 und 1987 um insgesamt 54,1 Millionen Franken.
Dieser Betrag muss dem Volk daher in Form eines neuen Rahmenkredits vorgelegt werden.
Das gesamte Hochwasserschutzprogramm kostet rund 161 Millionen Franken. Eine erste grobe Schätzung zeigt: Die Beiträge des Bundes, allfälliger Nutzungsberechtigter, besonders bevorteilter Dritter und von Verursachern dürften sich auf rund 121 Millionen Franken belaufen. Für Uri verbleiben
demnach mutmassliche Nettokosten von 40 Millionen Franken.
Die Umsetzung des Hochwasserschutzprogramms Uri schützt den Lebensraum Uri künftig noch besser vor den Gefahren des Wassers. Davon profitieren alle Menschen, die im Kanton Uri leben und arbeiten. Die drei wichtigsten Projekte des Programms sind: Urner Talboden, Andermatt und
Amsteg/Bristen.
Der Landrat hat das Hochwasserschutzprogramm Uri am 12. November
2008 einstimmig zuhanden der Volksabstimmung verabschiedet.
Vorlagen
Vorlage
9'553
1'344
- Leer
- 84
- Ungültig
- 89
- Stimmberechtigte
- 25'537
- Stimmbeteiligung
- 11'070
- Ebene
- Kanton
- Art
- Obligatorisches Referendum
Name | |||
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Abstimmungsbuechlein (PDF, 3.01 MB) | Download | 1 | Abstimmungsbuechlein |