Haupinhalt
Nachholbildung / Berufsabschluss für Erwachsene (BAE)
Berufsabschluss für Erwachsene
Wer sich ausserhalb eines geregelten Bildungsganges Kompetenzen angeeignet hat, kann in bestimmten Berufen das herkömmliche Qualifikationsverfahren durchlaufen. Zulassungsbedingung ist eine mindestens fünfjährige berufliche Erfahrung.
Einzelne Berufe legen die Art der beruflichen Erfahrung detaillierter in den entsprechenden Bildungsverordnungen fest.
Zulassung
Das kantonale Amt für Berufsbildung ist für die Zulassung zum Qualifikationsverfahren gemäss Art. 32 eidg. Bildungsverordnung BBV zuständig. Die interessierten Personen stellen einen Antrag an den Wohnortskanton. Das Amt für Berufsbildung prüft aufgrund der eingereichten Gesuchsunterlagen, ob die Zulassungsbedingungen erfüllt sind und entscheidet über die Zulassung und allfällige Dispensationen.
Name | Telefon | Kontakt |
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Ausbildungsberatung | +41 41 875 2046 / +41 41 875 2048 | berufsbildung@ur.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Amt für Berufsbildung | +41 41 875 2061 | berufsbildung@ur.ch |