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Lehrbetriebe Bewilligungen

Expertisen und Erteilung von Bildungsbewilligungen für Lehrbetriebe

Lehrbetriebe dürfen Lehrverträge nur abschliessen, wenn sie über eine Bildungsbewilligung im entsprechenden Beruf verfügen.

Das Amt für Berufsbildung erteilt die Bildungsbewilligung auf Gesuch hin, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Bildungsbewilligung kann befristet oder mit Auflagen verbunden werden, um den Bildungserfolg sicherzustellen.

Das Amt für Berufsbildung prüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für das Erteilen der Bildungsbewilligung erfüllt sind. Es zieht dazu Fachberaterinnen und Fachberater der Organisationen der Arbeitswelt bei.

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Ausbildungsberatung +41 41 875 2046 / +41 41 875 2048 berufsbildung@ur.ch
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