Das Amt für Umwelt hat die Aufsicht über umwelt- und gewässerschutzrelevante Tätigkeiten sowohl bestehender als auch neuer Betriebe. Fällt in Betrieben Abwasser an, prüft das Amt für Umwelt, ob die Anforderungen an die Einleitung in die Kanalisation eingehalten werden. Ist dies nicht der Fall muss das Abwasser vorbehandelt oder anderweitig entsorgt werden.
Gesetzliche Grundlagen und Merkblätter
Die Anforderungen an die Einleitung von industriellem und gewerblichem Abwasser werden im Gewässerschutzgesetz (GSchG) beziehungsweise in der Gewässerschutzverordnung (GSchV) festgelegt. Darauf basierend stehen für verschiedene Branchen und Anwendungen Merkblätter und Vollzugshilfen zur Verfügung (siehe unten unter Dokumente):
- Abwasser, Abfälle und Emissionen im Malereigewerbe
- Unterhalt von Fahrzeugen
- Fleisch verarbeitende Betriebe
- Milchverarbeitungsbetriebe
- Güterumschlagsplätze
- Saugwagenfahrzeuge mit integrierter Abwasser-Vorbehandlung
- Umweltschutz bei Betonanlagen
Branchenlösungen Zentralschweiz
Zur Harmonisierung des Vollzugs im Umwelt- und Gewässerschutz und zum Einbezug branchenspezifischer Besonderheiten wird in der Zentralschweiz eine Beratung und Kontrolle der Gewerbebetriebe durch die entsprechenden Branchenverbände angestrebt. Dadurch sollen auch bei Beanstandungen praxisnahe und branchenspezifische Lösungsmöglichkeiten ermöglicht werden. Die Branchenkontrollen erfolgen unabhängig davon, ob ein Betrieb einem Verband angehört oder nicht und das Amt für Umwelt behält in jedem Fall die Oberaufsicht.
Seit 2007 besteht mit dem Innerschweizerischen Malerunternehmerverband (IMV) die Branchenlösung für das Malereigewerbe. Ebenfalls 2007 wurde die Branchenlösung mit Autogewerbe-Verband der Schweiz (AGVS) abgeschlossen. Das Umweltinspektorat (uwi) und das Tankstelleninspektorat (tsi) kontrollieren im Rahmen dieser Vereinbarung Garagen, Karosserie- und Landmaschinenwerkstätten, Werkhofe sowie teilweise Transport- und Bauunternehmen. Im Sommer 2009 wurde die Branchenlösung mit dem Verband Zentralschweizer Käsermeister (ZSKM) abgeschlossen. In dieser Vereinbarung werden gewerblichen Milchverarbeitungsbetriebe wie Käsereien oder Milchsammelstellen kontrolliert.