Haupinhalt

Kulturförderung

Gesuche Kulturförderung und Lotteriefonds

Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller können Anträge für die Unterstützung von Projekten im Bereich Kultur stellen. Diese können vom Regierungsrat mit Swisslos-Beiträgen unterstützt werden. Die Ausrichtung von Beiträgen richtet sich nach dem Kulturförderungsgesetz (RB 10.8111) und den Vorgaben der Geldspielverordnung (RB 70.3915). Gesuche müssen mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Projektbeschrieb
  • Budget/Kostenaufstellung
  • Finanzierungsplan
  • Angaben zu den Personen und Institutionen, welche das Projekt eingeben
  • Zeitplan der Realisierung

Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Ausrichtung eines Beitrags. Die Gesuche werden vom Amt für Kultur geprüft. Über Beiträge entscheidet der Regierungsrat des Kantons Uri. Es gibt keine Eingabefristen für Kulturförderungsgesuche oder Gesuche an den Lotteriefonds.

Gesuche für die Projektförderung sind elektronisch zu richten an:
gesuche.lotteriefonds@ur.ch

Gesuche können auch postalisch eingereicht werden:
Amt für Kultur und Sport
Abteilung Kulturförderung
Ralph Aschwanden
Klausenstrasse 4
6460 Altdorf

Grundlage für die Ausrichtung von Beiträgen an Kulturschaffende, Kulturinstitutionen und Kulturprojekte ist das Gesetz über die Förderung der Kultur im Kanton Uri (Kulturförderungsgesetz KFG; RB 10.8111).

Im Bereich Film arbeiten die Zentralschweizer Kantone harmonisiert zusammen. Gesuche von Filmschaffenden sind direkt an die Zentralschweizer Filmförderung zu richten. Das entsprechend Online-Formular finden Sie hier.