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Vernehmlassung zur Überarbeitung der Richtlinien zur Sonderpädagogik von Kindern und Jugendlichen von 0 bis 20 Jahren

Geschäftsart
Vernehmlassung
Datum
16. August 2010
Beschreibung
Mit dem Rückzug des Bundes aus der Mitfinanzierung der Invalidenversicherung übernahmen die Kantone ab dem 1. Januar 2008 die volle rechtliche, finanzielle und fachliche Verantwortung für die besondere Schulung von Kindern und Jugendlichen und für die damit verbundenen sonderpädagogischen Massnahmen.
Gestützt auf die Verordnung über das sonderpädagogische Angebot vom 24. September 2007 (RB 10.1611) hat der Erziehungsrat am 2. Juli 2008 Richtlinien zur Sonderpädagogik von Kindern und Jugendlichen von 0 bis 20 Jahren beschlossen.
Schon damals war klar, dass die Richtlinien für die Übergangsphase bis zum 31. Dezember 2010 gelten, danach die Erfahrungen ausgewertet und gestützt darauf angepasst werden sollen.

Zugehörige Objekte

Name
Einladung zur Stellungnahme.pdf (PDF, 28.23 kB) Download 0 Einladung zur Stellungnahme.pdf
Frageraster.doc (DOC, 47 kB) Download 1 Frageraster.doc
Vernehmlassungsbericht.pdf (PDF, 185.61 kB) Download 2 Vernehmlassungsbericht.pdf
Auswertungsbericht.pdf (PDF, 80.96 kB) Download 3 Auswertungsbericht.pdf
Vergleich neu-alt.pdf (PDF, 47.8 kB) Download 4 Vergleich neu-alt.pdf
Dankesbrief.pdf (PDF, 26.64 kB) Download 5 Dankesbrief.pdf