Haupinhalt
Zweitwohnungen
Zweitwohnungsgesetz seit 1. Januar 2016 in Kraft
Mit der Annahme der Zweitwohnungsinitiative haben sich Volk und Stände am 11. März 2012 dafür ausgesprochen, den Zweitwohnungsbau zu beschränken.
Am 1. Januar 2016 ist das neue Bundesrecht über Zweitwohnungen in Kraft getreten.
Rechtsgrundlagen
- Bundesgesetz über Zweitwohnungen (Zweitwohnungsgesetz; ZWG) vom 20. März 2015
- Zweitwohnungsverordnung (ZWV) vom 4. Dezember 2015
Im Kanton Uri unterliegen zurzeit zehn Gemeinden dem Zweitwohnungsverbot (Seelisberg, Bauen, Spiringen, Unterschächen, Gurtnellen, Wassen, Göschenen, Andermatt, Hospental, Realp). Das Bundesamt für Statistik legt jährlich für jede Gemeinde den Zweitwohnungsanteil neu fest.
Der Gesetzesvollzug obliegt der Gemeindebaubehörde.
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1) Überblick über das Zweitwohnungsgesetz (PDF, 765.14 kB) | Download | 0 | 1) Überblick über das Zweitwohnungsgesetz |
2) Merkblatt Nachweis Zweitwohnungsanteil (PDF, 348.15 kB) | Download | 1 | 2) Merkblatt Nachweis Zweitwohnungsanteil |
3) Merkblatt für die Erteilung von Baubewilligungen (PDF, 29.02 kB) | Download | 2 | 3) Merkblatt für die Erteilung von Baubewilligungen |
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Abteilung Raumplanung | +41 41 875 2451 | marco.achermann@ur.ch |
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Amt für Raumentwicklung | +41 41 875 2429 | raumplanung@ur.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Justizdirektion | +41 41 875 2254 | ds.jd@ur.ch |
Name |
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Zweitwohnungen |
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Name | Beschreibung |
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